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Mattersburg

Die Stadt Mattersburg (ungarisch: Nagymarton (Groß-Martin), kroatisch: Matrštof) ist die Bezirkshauptstadt des gleichnamigen Bezirkes im Burgenland mit 6954 Einwohnern (Stand 1. Jänner 2010). Bekanntheit erlangte sie in den letzten Jahren in erster Linie durch den Fußballverein SV Mattersburg, der seit der Saison 2003/04 in der höchsten österreichischen Spielklasse vertreten ist.

 

Lage

Mattersburg liegt im nördlichen Teil Burgenlands östlich von Wiener Neustadt im Wulkatal. Über die Straße ist es von Eisenstadt und Oberpullendorf über die Burgenland Schnellstraße S31 und von Wiener Neustadt über die Mattersburger Schnellstraße S4 erreichbar.

Mattersburg ist durch die Mattersburger Bahn über den Schienenweg mit Wiener Neustadt und Sopron verbunden.

Ortsteile der Stadtgemeinde sind Mattersburg und Walbersdorf.

Geschichte

Vor Christi Geburt war das Gebiet Teil des keltischen Königreiches Noricum und gehörte zur Umgebung der keltischen Höhensiedlung Burg auf dem Schwarzenbacher Burgberg.

Später unter den Römern lag das heutige Mattersburg dann in der Provinz Pannonia.

Mattersburg wurde 1202 das erste Mal als Villa Martini urkundlich erwähnt. Es dürfte sich dabei um den heiligen Martinus gehandelt haben. Eine ursprünglich hier stehende Burg, die Stammburg der Herren von Mattersdorf-Forchtenstein war, wurde bereits vor 1294 geschleift. An Stelle dieser wurde die Burg Forchtenstein gebaut.

Bereits 1354 erhielt Mattersburg das Marktrecht.

Einen Aufschwung nahm der Markt, als die Eisenbahn von Wiener Neustadt nach Mattersburg 1847 in Betrieb genommen wurde.

Der Ort gehörte wie das gesamte Burgenland bis 1920/21 zu Ungarn (Deutsch-Westungarn). Seit 1898 musste aufgrund der Magyarisierungspolitik der Regierung in Budapest der ungarische Ortsname Nagymarton verwendet werden.

Nach Ende des ersten Weltkriegs wurde am 22. Dezember 1918 in Mattersburg durch den einheimischen Sozialdemokraten Hans Suchard die kurzlebige Republik Heinzenland ausgerufen. Nach zähen Verhandlungen wurde Deutsch-Westungarn in den Verträgen von St. Germain und Trianon 1919 Österreich zugesprochen. Der Ort gehört seit der Volksabstimmung 1921 im Burgenland zum neu gegründeten Bundesland Burgenland (siehe auch Geschichte des Burgenlandes). Bis zum 14. Juni 1924 hieß die Gemeinde offiziell „Mattersdorf“. Am 2. Juli 1926 erfolgte die Stadterhebung.

Gleich nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich im März 1938 wurde die jüdische Bevölkerung vertrieben und enteignet, so dass es bereits im Herbst 1938 keine Juden mehr in Mattersburg gab. Im Zuge der Kriegshandlungen des Zweiten Weltkrieges waren über 200 Tote und Vermisste zu beklagen. Etwa 100 jüdische Einwohner dürften zum größten Teil in den Vernichtungslagern ermordet worden sein.

Nach dem Krieg kamen viele rückwandernde so genannte Ostarbeiter in die Stadt. Dabei wurde der Typhus in die Stadt eingeschleppt.

In den ersten Nachkriegsjahren wurden Aufbauleistungen gesetzt, die sich sehen lassen können. Es entstanden neue Wohnsiedlungen, die Sportanlage wurde ausgebaut und die Jubiläumshauptschule errichtet, ebenso wurde das Projekt für die Erbauung des Schwimmbadgeländes in Angriff genommen. Die Burgenländische Deutsche Mittelschule, die bereits im Jahr 1924 ins Leben gerufen worden war, wurde 1948 von der Republik Österreich als Bundesrealgymnasium und Bundesgymnasium übernommen und wird sei 1964 als Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium Mattersburg geführt. Das schwedische Unternehmen Felix Austria wurde 1959 als Tochterfirma der großen schwedischen Konservenfabrik Felix in Mattersburg gegründet - eines der wichtigsten wirtschaftlichen Vorhaben in der Nachkriegszeit. Ein größerer Umbau des Gebäudes der Bezirkshauptmannschaft erfolgte 1962; das Kerngebäude wurde vermutlich bereits im Jahr 1912 als Amtssitz bezogen. 2004 wurde ein moderner Neubau errichtet.

Durch das Gemeindestrukturverbesserungsgesetz wurden Mattersburg und Walbersdorf mit Wirkung vom 1. Jänner 1971 zu einem Gemeinwesen vereinigt. Die Stadtverwaltung ist seit 1972 in einem neu erbauten Rathausgebäude untergebracht. Bis dahin hatte das alte, 1855/ 57 errichtete Schulhaus, als erstes Rathaus gedient. Mit der Errichtung des Kulturzentrums 1973-76 wurde ein Kommunikationszentrum für alle Bevölkerungsschichten geschaffen. Da sich die Jubiläumshauptschule als zu klein erwies, wurde sie im Jahr 1975 durch die Zentralhauptschule mit der Sporthalle abgelöst. Das Sonderpädagogische Zentrum, die Polytechnische Schule sowie die Handelsschule und Handelsakademie bezogen die freigewordenen Räumlichkeiten in der Jubiläumshauptschule.

1985 wurde der Zunftbaum auf dem Platz vor dem Florianihof aufgestellt. Er zeigt 16 Vertreter verschiedener Handwerke, die einst Zünften angehörten. 2004 bekam der Baum vor der alten Bezirkshauptmannschaft einen neuen Standplatz.

1996 wurde in Mattersburg die größte gemeindeeigene Bauschuttdeponie des Burgenlandes eröffnet - der Schutt wird aufbereitet und weitgehend wieder verwendet. Die Altstoffsammelstelle wurde mit dem "Goldenen Mistkäfer" ausgezeichnet - eine Auszeichnung, welche die Stadtgemeinde für ihre Verdienste um die Abfallwirtschaft erhielt. Ebenso wurden in den letzten Jahren viele Bauplätze in den Siedlungsgebieten geschaffen, Wohnungen und Familienhäuser fertig gestellt.

Die Neugestaltung des Stadtzentrums, die Sanierung der Parkanlagen sowie die Einrichtung des Einkaufszentrums MEZ verbesserten die Infrastruktur der aufstrebenden Wirtschafts- und Einkaufsstadt zusehends. Um als Stadt mit hoher Lebensqualität zu bestehen, bemüht sich die Stadt besonders um das Wohl der Jugend. Der Neubau eines Städtischen Kindergartens mit einem Kinderspielplatz und einer eigenen Kinderkrippe hat Mattersburg als Wohnort für Jungfamilien interessant gemacht. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Investitionen getätigt: Bad und Eislaufplatz sowie die Volksschule- und Hauptschule wurden saniert. Außerdem wurden eine Freisportanlage, eine Mountainbike- und eine Nordic-Walking Strecke errichtet. Der SVM Mattersburg errichtete ein neues Fußball-Stadion. Im Jahre 2005 wurden ein „Funcourt“ und ein „Bewegungspark“ errichtet – damit wurde dem Gesundheits- und Wellness-Gedanken Rechnung getragen. 2006 wurde das Sozialzentrum „Villa Martini“ eröffnet. Im Jahre 2007 erfolgte die Eröffnung der ARENA 2000, ein modernes Einkaufszentrum am Stadtrand. 2008 wurde mit dem Bau der ersten burgenländischen Fußballakademie begonnen.

Sehenswürdigkeiten und Kultur

Auffallend im Stadtbild ist das mächtige Bahnviadukt, welches auch ein Wahrzeichen der Stadt ist. Es ist ca. 20m hoch ist und überspannt das Wulkatal auf ca. 150m Länge.

Kultur und Literatur: Literaturhaus Mattersburg

Wirtschaft

Mattersburg ist das Wirtschaftszentrum der Region mit mehr als 300 Betrieben und über 3.400 Arbeitsplätzen. Einer der größten Betriebe ist der Konservenhersteller Felix Austria. Daneben gibt es noch viele andere Betriebe im Gewerbe und Dienstleistungsbereich. Mattersburg verfügt über drei Einkaufszentren.

Informationen zu notfallnummernösterreich.at

Auf unseren Seiten finden Sie allgemeine Informationen zu unserem Informationsplan mit dem Thema „Notfallnummern Österreich“ sowie auch zu allen möglichen Arten von Notfällen.

Da in unserer modernen Welt das tägliche Leben immer vielseitiger und anspruchsvoller wird, sind die kreativen Köpfe des New Style Print Design - Verlages zu dem Entschluss gekommen und haben es sich zur Hauptaufgabe gemacht, dass es einen allgemeinen Informationsplan mit dem Thema „Notfallnummern Österreich“ geben muss mit den wichtigsten zentralen Notfallnummern, der nicht nur mit den gängigsten drei Notrufnummern 112, 133, 144 versehen ist, wie man ihn bisher schon aus Omas Zeiten über dem Telefon kennt.

Dieser sollte in allen öffentlichen Einrichtungen, Firmen, Vereinen usw. ersichtlich aushängen oder griffbereit liegen, z.B. für den Fall, dass Sie Ihre EC-Karte oder Ihr Handy verloren haben, damit Sie diese direkt sperren lassen können; oder wenn eine Person sich schwer verletzt oder Ihr Kind sich vergiftet hat oder Sie dringend einen Urlaubsreisenden per Radio suchen möchten uvm., wird Ihnen dabei unser allgemeiner Informationsplan mit dem Thema „Notfallnummern Österreich“ sofort weiterhelfen.

Nach der sorgfältigen Recherche sind wir als Herausgeber zu der Überzeugung gekommen, dass unser allgemeiner Informationsplan mit dem Thema „Notfallnummern Österreich“ jedem Menschen in den verschiedensten Situationen viel Zeit, unnötigen Ärger oder Stress ersparen und besonders in lebensbedrohlichen Lagen anhand der zutreffenden Notfallnummer das Leben retten kann.

Notfall

Als Notfall werden im Rettungswesen Fälle benannt, bei denen es zu einer lebensbedrohlichen Störung der Vitalparameter Bewusstsein, Atmung und Kreislauf oder der Funktionskreisläufe Wasser-Elektrolyt-Haushalt, Säure-Basen-Haushalt, Temperaturhaushalt und Stoffwechsel kommt. Ohne sofortige Hilfeleistung sind erhebliche gesundheitliche Schäden oder der Tod des Patienten zu befürchten.

In einem weiteren Sinn fasst man auch psychische Notsituationen wie beispielsweise Selbsttötungsabsichten oder Psychosen sowie Gewalt unter den Notfall-Begriff (siehe auch: Psychiatrische Krise).

Notfälle sind alle Situationen, in denen Gefahr für Leib und Leben des Betroffenen, das heißt des Notfallpatienten, besteht. Im Mittelpunkt der Ersten Hilfe steht dabei die Sicherstellung der Vitalfunktionen (Bewusstsein, Atmung und Kreislauf).

Wichtig ist in Notfällen die gute Zusammenarbeit aller Beteiligten der Rettungskette, Ersthelfer, Rettungsdienst etc., um keine Zeit zu verlieren. Für den Notruf steht in alle Staaten der EU sowie der Schweiz die Notruf-Telefonnummer 112 zur Verfügung, über die man umgehend mit einer Leitstelle des Rettungsdienstes verbunden wird.

Rettungskette

Die optimale Versorgung eines von einem medizinischen Notfall betroffenen Menschen lässt sich mit dem Schema der Rettungskette beschreiben, die je nach Darstellung heute aus vier bis sechs Gliedern besteht.

  • Absichern und Eigenschutz (Absichern der Unfallstelle, Retten aus der Gefahrenzone)
  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen (Wiederbelebungsmaßnahmen, Stabile Seitenlage, Stillung bedrohlicher Blutungen, Schockbekämpfung)
  • Notruf absetzen
  • Weitere Erste Hilfe leisten (Wundversorgung, Betreuung des Betroffenen, fachgerechte Lagerung, Ruhigstellen von Knochenbrüchen)
  • Der Rettungsdienst knüpft mit seinen Maßnahmen an die des Ersthelfers an und sorgt dafür, dass die Transportfähigkeit des Notfallpatienten hergestellt wird.
  • Das letzte Glied der Rettungskette ist die Notaufnahme eines Krankenhauses. Im Krankenhaus steht dem Notfallpatienten die komplette ärztliche und pflegerische Versorgung zur Verfügung. Im Idealfall wird der Betroffene schon hier bis zur völligen Genesung behandelt - möglicherweise folgt dem Krankenhausaufenthalt aber noch eine weitere Therapie in Rehabilitationskliniken.

 

Rettungsdienst in Österreich

In Österreich ist das Rettungswesen wie die Feuerwehr Gemeindesache und ist in Landesgesetzen geregelt. Anders als bei der Feuerwehr ist, dass die Gemeinden bestehende Rettungsdienst-Organisationen mit der Durchführung des Rettungsdienstes beauftragen und sich nur finanziell beteiligen. Daher sind die Rettungsdienste meist für mehrere Gemeinden zuständig. Bundesweit ist der Rettungsdienst über die Notrufnummer 144, der alpine Notruf unter der Nummer 140 erreichbar. Alle Rettungsdienste sind dabei über die Euronotrufnummer 112 anforderbar.

Neben hauptamtlichen Mitarbeitern werden Zivildiener und zahlreiche ehrenamtliche Mitarbeiter im Rettungs- und Krankentransport eingesetzt.

Die wichtigste Organisation, die in Österreich den Rettungsdienst durchführt, ist das Österreichische Rote Kreuz. Neben diesem gibt es noch lokal verschieden stark vertretene Organisationen, wie den Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs, den Malteser Hospitaldienst Austria, die Johanniter-Unfall-Hilfe und andere. Auch kleinere Vereine wie das Grüne Kreuz können mit den Gemeinden Verträge haben, um den Rettungsdienst durchzuführen. Obwohl es früher in Österreich üblich war, dass die Freiwillige Feuerwehr auch den Rettungsdienst durchführte (siehe auch: Geschichte des Sanitätswesens bei den österreichischen Feuerwehren), ist es heute einmalig in Admont in der Steiermark , dass die Sanitätsversorgung auch heute noch durch die Feuerwehr mit einer Rettungsabteilung durchführt.[1]

Vor allem im ländlichen Raum wird von den Organisationen sowohl der Rettungsdienst als auch der Krankentransport durchgeführt. Vereinzelt wird dort auch das First-Responder-System in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und der Polizei angewandt.

Bei speziellen Teilaufgaben, wie etwa beim Notarztdienst oder der Flugrettung, wird mit anderen Institutionen zusammengearbeitet. Vor allem im ländlichen Bereich werden die Notärzte von lokalen Krankenhäusern gestellt. In der Flugrettung arbeitet das Rote Kreuz mit dem ÖAMTC gemeinsam im Christophorus Flugrettungsverein. Aber auch mit privaten Firmen wird kooperiert (z. B. der Air Rescue Austria Flugrettungs GmbH oder dem Unternehmen SHS Helikopter in Tirol), die die Helikopter mit dem notwendigen Flugpersonal bereitstellen.

Der Österreichische Bergrettungsdienst und die Österreichische Wasserrettung sind eigenständige Organisationen, die fast ausschließlich von ehrenamtlichen Mitarbeitern getragen werden. Die Aufgaben der Wasserrettung werden teilweise aber auch von den lokalen Rettungsorganisationen übernommen.

Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Österreich keine eigenständigen Katastrophenhilfe-Einheiten, sondern die entsprechenden Mittel werden durch die regulären Rettungsdienste vorgehalten. Der hohe Anteil an ehrenamtlichen Mitarbeitern im Rettungs- und Krankentransportdienst ermöglicht die Mobilisierung ausreichender Personalreserven.

Der Rettungsdienst in Österreich wurde 2002 neu organisiert. Mit dem Sanitätergesetz (SanG) wurde erstmals zwischen Rettungssanitäter und Notfallsanitäter unterschieden. Notfallsanitäter durchlaufen eine umfassendere Ausbildung als Rettungssanitäter und können – einzelne sogenannte Notfallkompetenzen erwerben, wie beispielsweise das Legen eines der peripheren Venenzugangs, die Gabe einiger weniger Notfallmedikamente, sowie die endotracheale Intubation. Diese Tätigkeiten werden explizit als Notfallkompetenzen bezeichnet, weil die Regelkompetenz dem Notarzt vorbehalten ist, ein Notfallsanitäter darf nur invasive Maßnahmen ergreifen, wenn ein Notarzt nicht oder nicht rechtzeitig verfügbar ist, sowie keine weniger invasiven Maßnahmen die Situation des Patienten verbessern können.

Eine Rettungsmannschaft besteht mindestens aus zwei Rettungssanitätern, wobei immer häufiger mindestens ein Besatzungsmitglied die erweiterte Ausbildung zum Notfallsanitäter abgeschlossen hat. Ein Notarztteam am Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) besteht aus einem Notfallsanitäter und einem Notarzt. Des Weiteren gibt es in manchen Teilen Österreichs noch das Notarztwagen (NAW) System. Die Besatzung eines NAW besteht in der Regel aus mindestens einem Notfallsanitäter, einem Rettungssanitäter und einem Notarzt.

Neben dem eigentlichen Rettungsdienst (mit Notärzten) existiert in Österreich der sogenannte Ärztefunkdienst (ÄFD). Mittels der Notrufnummer 141 können damit bundesweit außerhalb der ortsüblichen Ordinationszeiten praktische Ärzte zum Hausbesuch gerufen werden (→ Ärztlicher Notdienst).

Rettungsdienst in Wien

In der Bundeshauptstadt Wien ist die Magistratsabteilung 70 (Wiener Berufsrettung) mit der Durchführung des Rettungsdienstes beauftragt, betreibt die Notruf-Leitstelle und führt die Disposition der Rettungsmittel durch. Die Rettungsorganisationen Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariterbund, Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser Hospitaldienst Austria stellen allerdings ein nicht unerhebliches Kontingent an zusätzlichen Rettungs- und Notarztwagen zur Verfügung, welche in das Einsatzleitsystem integriert sind und direkt von der Berufsrettung disponiert werden. Per GPS, Touchscreen-Datenfunk und daran angeschlossenem Navigationssystem kann so jederzeit das nächstgelegene Fahrzeug zum Einsatzort dirigiert werden.

Die oben genannten, unter dem Motto "Vier für Wien" mit der Berufsrettung kooperierenden Organisationen, ergänzen das Versorgungsnetz speziell in den Randbezirken und führen zusammen mehr als ein Viertel[2] aller über die Notrufnummer 144 eingehenden Rettungstransporte durch. Außerdem sind die mehreren hundert Krankentransportwagen der vier Organisationen, welche ohne Ausnahme mit Defibrillator und Vakuummatratze ausgestattet sind, in das First-Responder-System einbezogen und können von der Berufsrettung rund um die Uhr über die Leitstellen der einzelnen Hilfsorganisationen angefordert werden. Einsätze niedriger Priorität werden außerdem auch an zwei private Organisationen weitergegeben.

Der Großteil der Notarzteinsätze wird im Rendezvous-System durch die 13 Notarzteinsatzfahrzeuge der Wiener Berufsrettung durchgeführt. Außerdem stehen im Regelfall rund um die Uhr mindestens vier Notarztwagen der Rettungsorganisationen und der Berufsrettung zu Verfügung. Auch der Rettungshubschrauber C9 ist mit medizinischem Personal der Wiener Berufsrettung besetzt und bei Bedarf können Helikopter aus anderen Bundesländern angefordert werden.

Erste Hilfe

Unter Erster Hilfe versteht man von jedermann durchzuführende Maßnahmen, um menschliches Leben zu retten, bedrohende Gefahren oder Gesundheitsstörungen bis zum Eintreffen professioneller Hilfe (Arzt, Rettungsdienst) abzuwenden oder zu mildern. Dazu gehört insbesondere das Absetzen eines Notrufs, die Absicherung der Unfallstelle und die Betreuung der Verletzten.

In Österreich wird die Erste Hilfe Ausbildung von gemeinnützigen Rettungsdiensten wie dem Österreichischen Roten Kreuz oder dem Arbeiter-Samariter-Bund getragen.

 

Österreichisches Rotes Kreuz

Das Österreichische Rote Kreuz (ÖRK) (ZVR-Zahl 432857691) ist die von der Republik Österreich anerkannte nationale Rotkreuz-Gesellschaft Österreichs und damit Teil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung.

Der Dachverband aller (derzeit 186) nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegungen ist die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften.

 

Rotkreuzgesetz

Das Österreichische Rote Kreuz wurde am 14. März 1880 als Österreichische Gesellschaft vom Rothen Kreuze (ÖGvRK) durch den Zusammenschluss von lokalen Hilfsvereinen gegründet und ist heute die größte Hilfsorganisation des Landes. Anerkannt und rechtlich geschützt wird es vom Staat auf Grund des Rotkreuzgesetzes, das am 1. Februar 2008 in Kraft trat und das Rotkreuzschutzgesetz von 1962 ablöst.

Geschichte

Die erste Form des Österreichischen Roten Kreuzes war der patriotische Hilfsverein, welcher bereits 2 Monate vor der bekannten Schlacht bei Solferino im Jahre 1859 gegründet wurde. Dies wurde von der österreichischen Bevölkerung sehr unterstützt. Allerdings wurde dieser Verein nur für Kriegszwecke gegründet und nach Ende des Krieges wieder aufgelöst. 1864 folgte die neuerlich Gründung des patriotischen Hilfsvereins für den Deutsch-Dänischen Krieg. 4 Jahre später folgte die Umwandlung des patriotischen Hilfsvereins in einen ständigen Verein zur Verbesserung der Heeressanität. 1869 erfolgte die Erweiterung der Hilfsmaßnahmen bei außergewöhnlichen Ereignissen (Katastrophenhilfe)

Durch den Zusammenschluss mehrerer lokaler Hilfsvereine wurde am 14. März 1880 die Österreichische Gesellschaft vom Rothen Kreuze gegründet. Kaiser Franz Joseph I. unterschrieb die Gründungsurkunde und übernahm gemeinsam mit seiner Gattin Sissi die Schirmherrschaft über den neuen Verein.[2]

Während des ersten Weltkrieges wurde wiederum die Versorgung der verwundeten Soldaten zur Hauptaufgabe des ÖRK. Nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich im Jahre 1938 wurde das ÖRK in das Deutsche Rote Kreuz (DRK) eingegliedert. Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges 1945 wurde das ÖRK wieder aus dem DRK ausgegliedert. Diese Maßnahme wurde vom österreichischen Parlament und den alliierten Mächten rasch gebilligt. 1962 wurde die missbräuchliche Verwendung des Zeichens durch den Beschluss des Rotkreuzschutzgesetzes durch das österreichische Parlament untersagt. Auf der Internationalen Rotkreuz-Konferenz in Wien 1965, wurden die unten genannten 7 Grundsätze beschlossen.

1970 folgte die Umbenennung in den aktuellen Namen Österreichisches Rotes Kreuz. Die Österreichische Hilfsaktion "Nachbar in Not" wurde 1992 unter Mitwirkung des ÖRK gegründet. Der Beschluss des ÖRK-Leitbildes durch den Arbeitsausschuss des ÖRK wurde 1994 gefasst.

 

Landesverbände

Das ÖRK gliedert sich in neun Landesverbände der österreichischen Bundesländer. Dies sind unabhängige Vereine und sind dadurch rechtlich eigenständig. Sie sind den Grundsätzen des ÖRK verpflichtet.

Die Organisationsform des Österreichischen Roten Kreuzes ist zum Teil historisch gewachsen; so sind die neun Landesverbände mit eigener Rechtspersönlichkeit und Finanzhoheit ausgestattet, da die meisten Landesverbände bereits vor der Gründung der nationalen Gesellschaft vom Roten Kreuz als freiwillige Hilfsvereine bestanden.

Die Organisationsform der einzelnen Landesverbände, ihrer insgesamt 141 Bezirksstellen und 956 Ortsstellen entspricht jener des Österreichischen Roten Kreuzes. Bezirks- und Ortsstellen bilden regionale bzw. lokale Untergliederungen des Landesverbandes, dessen Organe die Generalversammlung, der Verbandsausschuss, der Arbeitsausschuss und der Präsident sind. Eine Ausnahme bildet hier das Land Tirol, hier ist nicht nur der Landesverband sondern auch jede Bezirksstelle mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit und Finanzhoheit ausgestattet.

 

Verbandkasten*)

Ein Verbandkasten (lt. StVZO, DIN), oder standardsprachlich Verbandskasten, umgangssprachlich auch Erste-Hilfe-Kasten oder Rot-Kreuz-Kasten, ist ein Behältnis mit Verbandmitteln und weiterer Ausrüstung für die Erste Hilfe.

In vielen Staaten existieren gesetzlich geregelte Mindeststandards für das Mitführen von Verbandkästen im Straßenverkehr und das Vorhalten von Erste-Hilfe-Material in Betrieben im Zuge des Arbeitsschutzes. Deshalb sind Verbandkästen in diesen Bereichen auch am weitesten verbreitet. Die Vorschriften können sich hierbei von Land zu Land jedoch mitunter stark unterscheiden (siehe die folgenden Abschnitte für Details).

Allgemeines

Mit Verbandkästen können sowohl bewegliche Behältnisse, die meist aus Plastik oder Metall bestehen, gemeint seien, als auch unbewegliche Kästen oder Behälter, die Verbandmaterial enthalten. Damit unbewegliche Verbandkästen von jedem schnell aufgefunden werden können, werden ihre jeweiligen Standorte in der Regel ausreichend groß und leicht erkennbar gekennzeichnet. Das Standardsymbol für einen solchen Erste-Hilfe-Standort ist ein weißes Kreuz auf grünem Grund (vgl. Abb. 1). Es ist in der EG-Richtlinie 92/58/EWG bzw. in der ISO-Norm ISO 3864 definiert.

Verbandkästen enthalten in der Regel nicht nur Verbandmaterial im engeren Sinne (Mullbinden, Wundauflagen, Dreiecktücher, Heftpflaster, etc.), sondern darüber hinaus weiteres Material zur Leistung von Erster Hilfe, wie Beatmungsmasken, Pinzetten, und Einmalhandschuhe. Sinnvollerweise ist oft auch ein Inhaltsverzeichnis und eine Erste-Hilfe-Anleitung für den Laien vorhanden. Diese Ausstattung ist normalerweise für die Erste-Hilfe-Leistung im Alltag ausreichend, in Notfällen verfügt der Rettungsdienst ohnehin über eine noch weitaus umfangreichere Ausrüstung (vgl. Notfallkoffer). In manchen Teilen der Erde, die spezielle Gefahrenpotenziale bergen und wo im Gegensatz zu Europa kein flächendeckender Rettungsdienst gegeben ist, kann jedoch auch die eine oder andere Zusatzausrüstung für die Erste Hilfe von Vorteil sein.

Verbrauchtes Material muss nach der Verwendung entsorgt und ersetzt werden. Ebenso muss aber auch unverbrauchtes Material regelmäßig überprüft werden. Die Sterilmaterialien (Kompressen, Verbandpäckchen und Verbandtuch) in einem Verbandkasten sind mit einem Verfalldatum versehen. Heftpflaster und Wundschnellverband werden mit der Zeit unbrauchbar, da der Klebstoff durch Alterung, begünstigt durch hohe Temperaturen, seine Klebkraft verliert. Ebenso werden die Einmalhandschuhe unter Umständen mit der Zeit porös. Unbrauchbar gewordenes Material muss daher ersetzt werden.

Verbandkästen können auch plombiert sein, um rasch feststellen zu können, ob sie vollständig sind oder Material entnommen wurde. In der Regel ist auch das Datum der letzten Überprüfung auf Gebrauchstauglichkeit durch die zuständige Person vermerkt.

Der korrekte Umgang mit Verbandmaterial sollte in einem Erste-Hilfe-Kurs erlernt und geübt werden. Auf das Führen eines Verbandbuchs wird hingewiesen.

Allgemeines

Mit Verbandkästen können sowohl bewegliche Behältnisse, die meist aus Plastik oder Metall bestehen, gemeint seien, als auch unbewegliche Kästen oder Behälter, die Verbandmaterial enthalten. Damit unbewegliche Verbandkästen von jedem schnell aufgefunden werden können, werden ihre jeweiligen Standorte in der Regel ausreichend groß und leicht erkennbar gekennzeichnet. Das Standardsymbol für einen solchen Erste-Hilfe-Standort ist ein weißes Kreuz auf grünem Grund (vgl. Abb. 1). Es ist in der EG-Richtlinie 92/58/EWG bzw. in der ISO-Norm ISO 3864 definiert.

Verbandkästen enthalten in der Regel nicht nur Verbandmaterial im engeren Sinne (Mullbinden, Wundauflagen, Dreiecktücher, Heftpflaster, etc.), sondern darüber hinaus weiteres Material zur Leistung von Erster Hilfe, wie Beatmungsmasken, Pinzetten, und Einmalhandschuhe. Sinnvollerweise ist oft auch ein Inhaltsverzeichnis und eine Erste-Hilfe-Anleitung für den Laien vorhanden. Diese Ausstattung ist normalerweise für die Erste-Hilfe-Leistung im Alltag ausreichend, in Notfällen verfügt der Rettungsdienst ohnehin über eine noch weitaus umfangreichere Ausrüstung (vgl. Notfallkoffer). In manchen Teilen der Erde, die spezielle Gefahrenpotenziale bergen und wo im Gegensatz zu Europa kein flächendeckender Rettungsdienst gegeben ist, kann jedoch auch die eine oder andere Zusatzausrüstung für die Erste Hilfe von Vorteil sein.

Verbrauchtes Material muss nach der Verwendung entsorgt und ersetzt werden. Ebenso muss aber auch unverbrauchtes Material regelmäßig überprüft werden. Die Sterilmaterialien (Kompressen, Verbandpäckchen und Verbandtuch) in einem Verbandkasten sind mit einem Verfalldatum versehen. Heftpflaster und Wundschnellverband werden mit der Zeit unbrauchbar, da der Klebstoff durch Alterung, begünstigt durch hohe Temperaturen, seine Klebkraft verliert. Ebenso werden die Einmalhandschuhe unter Umständen mit der Zeit porös. Unbrauchbar gewordenes Material muss daher ersetzt werden.

Verbandkästen können auch plombiert sein, um rasch feststellen zu können, ob sie vollständig sind oder Material entnommen wurde. In der Regel ist auch das Datum der letzten Überprüfung auf Gebrauchstauglichkeit durch die zuständige Person vermerkt.

Der korrekte Umgang mit Verbandmaterial sollte in einem Erste-Hilfe-Kurs erlernt und geübt werden. Auf das Führen eines Verbandbuchs wird hingewiesen.

Österreich

Kraftfahrzeuge

Im § 102 Abs. 10 Kraftfahrgesetz (KFG) ist für Kraftfahrzeuge (auch Zweiräder) lediglich

„…Verbandzeug, das zur Wundversorgung geeignet und in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt und gegen Verschmutzung geschützt ist …“ vorgeschrieben. Verbandpäckchen mit dem Aufdruck „Entspricht KFG § 102/10“ sind daher häufig nur sehr knapp bestückt und im Notfall keine große Hilfe. Meist fehlen in diesen Verbandpäckchen einfachste, jedoch sehr wichtige Materialien wie Einmalhandschuhe oder Beatmungshilfen. Schon besser ausgestattet sind Verbandpäckchen nach ÖNORM V 5100 bzw. V 5101.

Arbeitnehmerschutz

In Österreich sind Arbeitgeber gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Arbeitnehmern bei Verletzungen oder plötzlichen Erkrankungen angemessen Erste Hilfe geleistet werden kann. Dazu zählt insbesondere das Bereitstellen von geeigneten Mitteln zur Ersten Hilfe in ausreichender Anzahl. Die Mittel müssen laut § 26 ASchG sowie § 39 der Arbeitsstättenverordnung (AStV) in staubdichten Behältern, hygienisch einwandfrei, jederzeit gebrauchsfähig, leicht zugänglich und gut gekennzeichnet sein. In unmittelbarer Nähe hat sich darüber hinaus unter anderem eine Anleitung zur Erste Hilfe-Leistung zu befinden.

Der Mindestinhalt jener Mittel zur Ersten Hilfe Leistung muss laut der für den Arbeitnehmerschutz zuständigen österreichischen Arbeitsinspektion den Vorgaben der ÖNORM Z 1020 entsprechen. Die einschlägigen Vorschriften gelten nicht nur für Arbeitsstätten und Baustellen, sondern aufgrund § 81 der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV) auch für auswärtige Arbeitsstellen.[6]

Mindestanzahlen

In der ÖNORM Z 1020 wird zwischen zwei Typen von Verbandkästen unterschieden, die unterschiedlich dimensioniert sind:

  • Typ 1 - zulässig für Arbeitsbereiche mit bis zu 5 Arbeitnehmern
  • Typ 2 - zulässig für Arbeitsbereiche mit bis zu 20 Arbeitnehmern.

Bei mehr als 20 Arbeitnehmern sind entsprechend den Arbeitsbedingungen ausreichend viele und gut erreichbare Verbandkästen zu platzieren.

Füllungen

Die Verbandkästen vom Typ 1 und Typ 2 sind mit dem gleichen Material ausgestattet. Allerdings weist der Verbandkasten nach Typ 2 dadurch, dass er für mehr Arbeitnehmer zugelassen ist, größere Stückzahlen beim Verbrauchsmaterial auf. Details siehe Vergleichstabelle[7]:

 

Füllungstabelle für ÖNORM Z 1020
Bezeichnung Maße/Größe/Sonstiges Stückzahl Typ 1 Stückzahl Typ 2
Dreiecktücher gemäß ÖNORM K 2122 2 4
Wundauflage oder Saugkompresse (10 ±0,5) cm × (10 ±0,5) cm, nicht fasernd, nicht mit der Wunde verklebend, Wundseite erkennbar, einzeln steril und keimdicht verpackt 6 15
Verbandtuch 40 cm × 60 cm, nicht fasernd, nicht mit der Wunde verklebend, Wundseite erkennbar, einzeln steril und keimdicht verpackt, Mindestsaugkapazität von 100 g Wasser 1 3
Heftpflasterspule mit Seitenscheiben und Schutzring, quer reißbar, 2,5 cm × 5 m 1 2
Pflasterstrips 6 cm × 1,9 cm, einzeln staubdicht verpackt 20 40
Pflasterschnellverband 6 cm × 10 cm, einzeln staubdicht verpackt 6 10
Momentverband mittel Binde 8 cm × 3 m, mit nicht mit der Wunde verklebendem Wundkissen 8 cm × 10 cm, einzeln steril und keimdicht verpackt 2 4
Momentverband groß Binde 10 cm × 3 m, mit nicht mit der Wunde verklebendem Wundkissen 10 cm × 10 cm, einzeln steril und keimdicht verpackt 2 4
Elastische Mullbinden 10 cm × 4 m *), unbeschichtet, einzeln staubdicht verpackt 2 4
Elastische Mullbinden 8 cm × 4 m *), unbeschichtet, einzeln staubdicht verpackt 2 4
Elastische Mullbinden 6 cm × 4 m *), unbeschichtet, einzeln staubdicht verpackt 2 4
Fixierbinde (selbsthaftend) 8 cm × 4 m *) 1 2
Fingerschnellverband elastisches Band mit Wundkissen 3 cm × 3 m 2 5
Fingerlinge mit Haltebändern - 2 3
Rettungsdecke 210 cm × 160 cm, aluminiumbedampft, silber/andersfarbig, Foliendicke 12 µm 1 2
Verbandschere gemäß ÖNORM K 2121 1 1
Medizinische Einmalhandschuhe gemäß ÖNORM EN 455-1, -2 und –3, nahtlos, groß 6 10
Einmalbeatmungsbehelf - 1 1
Splitterpinzette 8 cm, Metall, rostfrei **) 1 1
Erste-Hilfe-Anleitung entsprechend der Lehrmeinung einer anerkannten Rettungsorganisation 1 1
Inhaltsverzeichnis - 1 1
*): Länge gedehnt, Breite ungedehnt
**): Nur für den einmaligen Gebrauch vorgesehen

~~~~~~~~~~~~~~~~~
*) Quelle: Alle Informationen zum Thema "Verbandkasten" sind diesem Artikel entnommen: http://de.wikipedia.org/wiki/Verbandkasten

 

Die Textinhalte sind unter der Lizenz „Creative Commons Attribution/Share Alike“ verfügbar; Quelle: Wikipedia®
Artikel: http://de.wikipedia.org/wiki/Mattersburg

http://de.wikipedia.org/wiki/Notfall, http://de.wikipedia.org/wiki/Notfallrettung , http://de.wikipedia.org/wiki/Erste_Hilfe
http://de.wikipedia.org/wiki/Rettungsdienst, http://de.wikipedia.org/wiki/Österreichisches_Rotes_Kreuz,

Die Bilder unterliegen folgendem Lizenzrecht: http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/de/legalcode
Bild-Urheber: Rettungsdienst: Jansenj , Versorgung Notfallpatienten , Schema ,
Rettungswagen/Intensivtransporter ("Jumbo") des österreichischen Roten Kreuzes Graz, Österreich: Ernstl

 

 

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Die Gefahr von Mobbing

Mobbing ist eine besondere Form von offener oder (meist) versteckter, subtiler Gewaltanwendung gegen einzelne Personen oder Gruppen, hat als primäres Ziel die soziale Ausgrenzung. Mobbing kommt heute besonders häufig in der Schule und am Arbeitsplatz vor. Es geht hier nicht um die üblichen Konflikte und Streitereien in einer Gruppe, sondern um zielgerichtete Aktionen um missliebige Personen aus der Gruppe zu entfernen.

Was ist sexuelle Gewalt?

Diese geht über sexuelle Belästigung weit hinaus und meint das gewaltsame sexuelle Vorgehen gegen Frauen, Mädchen und Jungen. Wenn eine Person ihre sexuellen Absichten nicht durch Einwilligung der betroffenen Person erreichen kann, nutzt sie ihre Machtposition gegenüber dem Opfer (meist Abhängige) aus oder wendet Gewalt an. Befriedigung sexueller Bedürfnisse steht im Vordergrund der sexuellen Gewalt.