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Welche Symptome zeigen einen Schlaganfall an?
Lähmungserscheinungen und (oder mit) Taubheitsgefühl einzelner Körperteile. Auffällige Sprachstörungen, wobei das Sprechen und der Sinn der Aussage durch Silbenverdrehung oder Wirrwarr der Buchstaben nicht (oder falsch) verstanden werden. Oft hängt dabei auch ein Mundwinkel herab.
Auch Sehstörungen mit plötzlicher Erblindung eines Auges, Einengung des Gesichtsfeldes oder doppeltes Sehen des Bildes weisen deutlich auf einen Schlaganfall hin.
Übergabe der gesponserten T-Shirts an die E-Jugend des TSG Planig

Die E-Jugend-Kicker des TSG Planig schlüpften vor dem Turnier, voller Freude und Siegesmut, zum Aufwärmen in die neuen T-Shirts, die Ihnen ein Mitarbeiter von uns persönlich überreichte. Der Spaß am Spiel stand bei allen Teilnehmern an erster Stelle. Während der Spiele herrschte eine echte Pokalatmosphäre, und es wurde für alle deutlich, welche Begeisterungsfähigkeit hinter dem Sport steckt. Auch für das leibliche Wohl war an diesem Tag bestens gesorgt.
Wichtiger Hinweis für unsere Kunden und Sponsoren
Erhöhte Vorsicht für Kinder mit dem Fahrrad im Straßenverkehr!
Liebe Mütter und Väter, bei schlechten Witterungsver-hältnissen sorgt bitte dafür, dass ihre Kinder auf dem Schulweg, ob nun zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs, deutlich sichtbar bekleidet sind bzw. ein verkehrstaugliches Fahrrad haben, mit ausreichend Licht hinten wie vorne, und dass sie die nötigen Verkehrsregeln für Radfahrer wie auch die Verkehrsordnung für ihren Schulweg kennen und befolgen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen beim Herzinfakt
Die Person muss auf jede mögliche Weise entlastet werden. Man darf den Betroffenen nicht hinlegen, sondern der erhöhte Oberkörper muss bequem gelagert werden. Zur Herzentlastung und besseren Atmung sollten enge Kleidungsstücke, wie Hemd, Gürtel, Krawatte und Ähnliches geöffnet oder gelockert werden. Beruhigen und stehen Sie dem Betroffenen zur Seite, indem Sie jegliche Aufregung und unnötigen Stress vermeiden und ihn auch bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes nicht alleine lassen. Denn es kann auch zu einem Kreislaufstillstand kommen, in diesem Fall muss der Patient wiederbelebt werden.
Als Dankeschön für Ihre Unterstützung empfehlen wir folgende Firmen und Geschäfte in
(Unsere Sponsoren kommen aus: Edelschrott)
PLZ |
Firma |
| 8583 | KOHLBACHER - Zimmerei-Säge-Dachdeckerei-Spenglerei-Transporte Packerstraße 59, 8583 Edelschrott, www.kohlbacher-holzbau.at |
Köflach ist mit 9829 Einwohnern (Stand 1. Jänner 2010) die größte Stadt im Bezirk Voitsberg in der Steiermark in Österreich. Im Ortsteil Piber befindet sich das Lipizzanergestüt, in dem die berühmten weißen Pferde gezüchtet werden
Das siedlungsfreundliche Becken scheint seit der Jungsteinzeit ohne Unterbrechungen besiedelt zu sein. Eine Höhle am Zigöllerkogel ist Fundort von Steinwerkzeugen und Tierresten, die auf 18.000 bis 12.000 Jahre vor Christus datiert wurden. Weitere Funde konnten bis herauf in die Römerzeit zeitlich eingeordnet werden.
Zwischen 4.400 und 3.500 vor Christus waren Siedlungen auf Bergkuppen, wie dem Heiligen Berg in Bärnbach oder auf dem Franziskanerkogel im heutigen Maria Lankowitz, vorherrschend. Wirtschaftliche Grundlage war Ackerbau und Viehzucht. Während der frühen Bronzezeit (ca. 2.300 - 1.600 v. Chr.) wurden Siedlungen in Tälern angelegt, wie beispielsweise in Pichling bei Köflach. In der späten Bronzezeit wurden die Siedlungen wiederum auf geschützten Anhöhen errichtet. Diese waren fallweise bis in die Hallstattzeit bewohnt oder in der La-Tene-Zeit wieder benutzt.
Im Jahr 1103 wird das Stift St. Lambrecht von Herzog Heinrich III. von Kärnten mit allen Rechten im „Pybertal“ „begabt“. Dadurch wird das heutige Köflach dem Kloster untertan. 1170 wird das Dorf Köflach von Kaiser Friedrich I. Barbarossa (zum ersten Mal) zum Markt erhoben. Zehn Jahre darauf wird das Gebiet des Bezirks Voitsberg ins neue Herzogtum Steiermark eingegliedert. Im Jahr 1307 wird Köflach wieder in den Stand eines „untertänigen Dorfs“ zurückgedrängt als „Voytsperch“ (Voitsberg) Handels- und Mautprivilegien erhält. Als Friedrich III. 1470 das Marktrecht Köflachs bestätigt, bricht ein jahrhundertelanger Streit zwischen der landesfürstlichen Stadt Voitsberg und dem St. Lambrecht angehörigen Köflach aus, da das Marktrecht Köflachs nur in einer Kopie vorlag und diese von Voitsberg bestritten wurde.
1634 wurde Köflach von der Pest heimgesucht: über 100 Opfer forderte die Seuche. Auch das Gotteshaus des Ortes bleibt von Unglück nicht verschont: von einem Blitzschlag wird es „schwer getroffen und arg erschüttert“. 1637 wird das Marktrecht zum zweiten Mal bestätigt. Drei Jahre danach schlägt die Pest wieder zu und entvölkert den heutigen Ortsteil Piber fast vollständig. Kurz darauf, im Jahr 1643, wird der Erbauer des Stiftes St. Lamprecht, Cyprian Sciassia, mit dem Bau einer neuen Kirche beauftragt. Als sechs Jahre später der Rohbau steht, ärgert sich der Baumeister über die Kritik, dass der Kirchenbau für den Ort Köflach „viel zu groß, zu prächtig und zu teuer“ sei und überträgt seinem Bruder Domenico die Vollendung des Baus. 1692 erfolgt die Weihe der neuen Kirche. Im Jahr 1699 bestätigt Kaiser Leopold die Marktrechte von Köflach, was den Streit mit Voitsberg aber nicht beendet.
Im Jahr 1715 kam es endlich zum Frieden zwischen Köflach und Voitsberg als eine kaiserliche Kommission die Markterhebung von Köflach mit der 4. und „unwidersprechlichen“ Erhebung bestätigte. Der Mineraloge Abbé Poda erschließt 1766 die Kohlevorkommen um Köflach und leitet damit die Umwandlung des bäuerlichen Raums in ein Bergbau- und schließlich Industriegebiet ein. Nachdem Kaiser Joseph II. das Stift St. Lamprecht aufgehoben hatte, geht die Marktgemeinde Köflach 1786 in staatliche Verwaltung über. Das Dekanat übersiedelt 1797 von Edelschrott nach Köflach und 1810 macht Kaiser Franz I. bei einer Fahrt über die Packsattel in Köflach Station. Nur vier Jahre später leiten Missernten Hungerjahre für den Ort ein.
1846 nimmt die erste Glasfabrik im Ortsteil Weyern den Betrieb auf, 1849 erfolgt die Einrichtung eines regelmäßigen Postdienstes und 1850 werden alle Ämter und Behörden nach Voitsberg verlegt. 1860 wird die Graz-Köflacher-Bahn eröffnet und durch die Erschließung weiterer Kohlefelder und Inbetriebnahme eines Eisenwerks erfolgt eine rege Zuwanderung in die Region. Kaiser Franz Joseph I. besucht 1883 Köflach und 1894 nimmt der Heimatdichter Hans Kloepfer seine Arbeit als Werksarzt in Köflach auf.
Im Jahr 1903 wird Ludwig Stampfer als Dechant in sein Amt eingeführt. 1908 bis 1910 wird durch die Marktgemeinde Köflach ein Wasserwerk in Edelschrott errichtet, der interurbane Telefonverkehr eingerichtet und erstmals geht elektrisches Licht in Betrieb. 1912 eröffnet die Volksbank Köflach und 1913 gründet Hans Kloepfer die Freiwillige Rettungsabteilung. Während der Zeit des Ersten Weltkriegs sind Soldaten in verschiedenen Gebäuden einquartiert. Im Jahr 1917 wird die Schuhfabrik eröffnet und die Bergknappen streiken erstmals für mehr Lohn und Verpflegung. Die Spanische Grippe und die Ruhr fordern 1918 89 Todesopfer. Die neuerrichtete Bürgerschule eröffnet 1922 mit einer Knabenklasse und einer Mädchenklasse. 1930 wird mit dem Bau der „Packer-Höhen-Straße“, der heutigen Packer Straße, begonnen. Der Arbeiter Sportklub Köflach wird 1936 gegründet und Köflach wird am 23. August 1939 zur Stadt erhoben. Im Zweiten Weltkrieg fordern Bombenangriffe im Jahr 1945 neun Todesopfer unter der Bevölkerung. Nach Ende des Krieges gründet Karl Romich die Sing- und Spielgruppe. Als erstes Industrieunternehmen nach dem Zweiten Weltkrieg wird 1949 die Gradenberger Formen- und Maschinenfabrik gegründet.
Am 1. Jänner 1952 entsteht durch Eingliederung der Katastralgemeinden Gradenberg, Piber, Pichling und Teilen von Puchbach die „Stadtgemeinde Köflach“. Mit 12.000 Einwohnern die größte Stadt der Weststeiermark. 1953 eröffnet die neu erbaute Knabenschule. Es ist mit 23.000 Kubikmetern umbautem Raum das größte nach 1945 in der Steiermark errichtete Gebäude. Ab 1955 ändert sich das vertraute Stadtbild zusehends. Die bestehenden Industriebetriebe werden vergrößert, neue Siedlungen und Straßen, öffentliche Bauten und ein Kanalnetz entstehen. Mit Giengen an der Brenz wird 1962 eine Städtepartnerschaft begonnen. 1964 wird eine allgemeinbildende höhere Schule als Expositur des 2. Bundesgymnasiums Graz eröffnet. 1965 geht als Jahr der Schlammkatastrophe in Köflachs Geschichte ein: nach dem Bruch eines Schlämmteiches des Bergbaues „Franzschacht“ und des Hochwasserdammes des Tagbaues Karlschacht säuft der Tagbau ab. Vermurungen beschädigen das Areal des Bahnhofes und weite Teile des südöstlichen Stadtgebietes. Einheiten des Bundesheeres leisten Hilfe, der Notstand musste ausgerufen werden. 1973 findet die Eröffnung des Hallenbades durch Bundespräsident Jonas statt, 1974 die Einweihung der Filialkirche Oberpichling und die offizielle Eröffnung des BG und BRG Köflach durch Bundespräsident Rudolf Kirchschläger. Mit Inbetriebnahme der für 37 Millionen Schilling errichteten Hochquellen-Trinkwasserleitung Köflach-Salla im Jahr 1977 wird die Versorgung des Großraums Köflach-Voitsberg mit hochqualitativem Trinkwasser sichergestellt. Im Jahr 1982 wird der Köflacher Handballclub erstmals österreichischer Meister. Im Jahr darauf sucht eine Virusseuche die Pferde im Gestüt Piber heim: 39 Lipizzaner verenden. 1985 beginnt das Fernwärmeprojekt, 1986 beschwören 80 Zentimeter Neuschnee eine Schneekatastrophe herauf. Die britische Premierministerin Margaret Thatcher besucht Piber und in Piberstein beginnt der probeweise Badebetrieb im neuen „Freizeitland Weststeiermark“, damals noch „Freizeitinsel Piberstein“.
1990 wird die neue Innenstadt mit Fußgängerzone mit einem Zwei-Tage-Fest eröffnet. Im gleichen Jahr wird die Stadt zur schönsten Blumenstadt der Steiermark gekürt. Ein Erfolg, der in den folgenden beiden Jahren wiederholt werden kann. 1991 wird das neue Rüsthaus eröffnet, 1993 die neue Kläranlage in Betrieb genommen, 1995 der um- und ausgebaute Wirtschaftshof wiedereröffnet. 1996 erhält Köflach eine Auszeichnung beim Europablumenschmuckwettbewerb. Das Jubiläum 200 Jahre Bundesgestüt Piber wird im September 1998 mit einer großen Gala mit Auftritten der Spanischen Hofreitschule und der Wiener Sängerknaben gefeiert. Im Jahr darauf wird im Zentrum der Stadt die neue Köflach-Passage mit dem neuen Rathaus eröffnet und die Handballgemeinschaft Köflach/Bärnbach wird österreichischer Meister. Am 9. Oktober wird man bei Bohrungen fündig: in Piber wird Thermalwasser entdeckt.
Im Jahr 2000 wird die Handballgemeinschaft Köflach/Bärnbach erneut österreichischer Meister. Am 4. Oktober, ein Jahr nach Erbohrung der Barbara-Thermalquelle, wird das Projekt „Therme Nova Köflach“ vorgestellt. 2001 wird die Thermalquelle als „Heilvorkommen“ anerkannt und die Handballgemeinschaft Köflach/Bärnbach wird österreichischer Cupsieger. Mit den Abbrucharbeiten am Hallenbad Köflach beginnen am 26. Februar die ersten Arbeiten zur Errichtung des neuen Thermalbads. Vom 1. Mai bis 26. Oktober 2003 findet die Landesausstellung „Mythos Pferd“ im Bundesgestüt Piber statt. 265.000 Besucher wurden gezählt. Am 14. Juni 2003 erfolgt die Grundsteinlegung für die Therme Nova. Im Juli wird Köflach zum vierten Mal schönste steirische Blumenstadt. Am 8. Oktober eröffnet Bundespräsident Heinz Fischer die fertiggestellte Therme Nova. 2006 entsteht in Köflach das neue Postverteilerzentrum für den Bezirk Voitsberg. Im Jahr 2008 wird der Kurbetrieb im Hotel Nova Köflach aufgenommen und die Stadt erhält ein neues, heraldisch korrektes Stadtwappen.
Auf unseren Seiten finden Sie allgemeine Informationen zu unserem Informationsplan mit dem Thema „Notfallnummern Österreich“ sowie auch zu allen möglichen Arten von Notfällen.
Da in unserer modernen Welt das tägliche Leben immer vielseitiger und anspruchsvoller wird, sind die kreativen Köpfe des New Style Print Design - Verlages zu dem Entschluss gekommen und haben es sich zur Hauptaufgabe gemacht, dass es einen allgemeinen Informationsplan mit dem Thema „Notfallnummern Österreich“ geben muss mit den wichtigsten zentralen Notfallnummern, der nicht nur mit den gängigsten drei Notrufnummern 112, 133, 144 versehen ist, wie man ihn bisher schon aus Omas Zeiten über dem Telefon kennt.
Dieser sollte in allen öffentlichen Einrichtungen, Firmen, Vereinen usw. ersichtlich aushängen oder griffbereit liegen, z.B. für den Fall, dass Sie Ihre EC-Karte oder Ihr Handy verloren haben, damit Sie diese direkt sperren lassen können; oder wenn eine Person sich schwer verletzt oder Ihr Kind sich vergiftet hat oder Sie dringend einen Urlaubsreisenden per Radio suchen möchten uvm., wird Ihnen dabei unser allgemeiner Informationsplan mit dem Thema „Notfallnummern Österreich“ sofort weiterhelfen.
Nach der sorgfältigen Recherche sind wir als Herausgeber zu der Überzeugung gekommen, dass unser allgemeiner Informationsplan mit dem Thema „Notfallnummern Österreich“ jedem Menschen in den verschiedensten Situationen viel Zeit, unnötigen Ärger oder Stress ersparen und besonders in lebensbedrohlichen Lagen anhand der zutreffenden Notfallnummer das Leben retten kann.
Als Notfall werden im Rettungswesen Fälle benannt, bei denen es zu einer lebensbedrohlichen Störung der Vitalparameter Bewusstsein, Atmung und Kreislauf oder der Funktionskreisläufe Wasser-Elektrolyt-Haushalt, Säure-Basen-Haushalt, Temperaturhaushalt und Stoffwechsel kommt. Ohne sofortige Hilfeleistung sind erhebliche gesundheitliche Schäden oder der Tod des Patienten zu befürchten.
In einem weiteren Sinn fasst man auch psychische Notsituationen wie beispielsweise Selbsttötungsabsichten oder Psychosen sowie Gewalt unter den Notfall-Begriff (siehe auch: Psychiatrische Krise).
Notfälle sind alle Situationen, in denen Gefahr für Leib und Leben des Betroffenen, das heißt des Notfallpatienten, besteht. Im Mittelpunkt der Ersten Hilfe steht dabei die Sicherstellung der Vitalfunktionen (Bewusstsein, Atmung und Kreislauf).
Wichtig ist in Notfällen die gute Zusammenarbeit aller Beteiligten der Rettungskette, Ersthelfer, Rettungsdienst etc., um keine Zeit zu verlieren. Für den Notruf steht in alle Staaten der EU sowie der Schweiz die Notruf-Telefonnummer 112 zur Verfügung, über die man umgehend mit einer Leitstelle des Rettungsdienstes verbunden wird.
Die optimale Versorgung eines von einem medizinischen Notfall betroffenen Menschen lässt sich mit dem Schema der Rettungskette beschreiben, die je nach Darstellung heute aus vier bis sechs Gliedern besteht.
In Österreich ist das Rettungswesen wie die Feuerwehr Gemeindesache und ist in Landesgesetzen geregelt. Anders als bei der Feuerwehr ist, dass die Gemeinden bestehende Rettungsdienst-Organisationen mit der Durchführung des Rettungsdienstes beauftragen und sich nur finanziell beteiligen. Daher sind die Rettungsdienste meist für mehrere Gemeinden zuständig. Bundesweit ist der Rettungsdienst über die Notrufnummer 144, der alpine Notruf unter der Nummer 140 erreichbar. Alle Rettungsdienste sind dabei über die Euronotrufnummer 112 anforderbar.
Neben hauptamtlichen Mitarbeitern werden Zivildiener und zahlreiche ehrenamtliche Mitarbeiter im Rettungs- und Krankentransport eingesetzt.
Die wichtigste Organisation, die in Österreich den Rettungsdienst durchführt, ist das Österreichische Rote Kreuz. Neben diesem gibt es noch lokal verschieden stark vertretene Organisationen, wie den Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs, den Malteser Hospitaldienst Austria, die Johanniter-Unfall-Hilfe und andere. Auch kleinere Vereine wie das Grüne Kreuz können mit den Gemeinden Verträge haben, um den Rettungsdienst durchzuführen. Obwohl es früher in Österreich üblich war, dass die Freiwillige Feuerwehr auch den Rettungsdienst durchführte (siehe auch: Geschichte des Sanitätswesens bei den österreichischen Feuerwehren), ist es heute einmalig in Admont in der Steiermark , dass die Sanitätsversorgung auch heute noch durch die Feuerwehr mit einer Rettungsabteilung durchführt.[1]
Vor allem im ländlichen Raum wird von den Organisationen sowohl der Rettungsdienst als auch der Krankentransport durchgeführt. Vereinzelt wird dort auch das First-Responder-System in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und der Polizei angewandt.
Bei speziellen Teilaufgaben, wie etwa beim Notarztdienst oder der Flugrettung, wird mit anderen Institutionen zusammengearbeitet. Vor allem im ländlichen Bereich werden die Notärzte von lokalen Krankenhäusern gestellt. In der Flugrettung arbeitet das Rote Kreuz mit dem ÖAMTC gemeinsam im Christophorus Flugrettungsverein. Aber auch mit privaten Firmen wird kooperiert (z. B. der Air Rescue Austria Flugrettungs GmbH oder dem Unternehmen SHS Helikopter in Tirol), die die Helikopter mit dem notwendigen Flugpersonal bereitstellen.
Der Österreichische Bergrettungsdienst und die Österreichische Wasserrettung sind eigenständige Organisationen, die fast ausschließlich von ehrenamtlichen Mitarbeitern getragen werden. Die Aufgaben der Wasserrettung werden teilweise aber auch von den lokalen Rettungsorganisationen übernommen.
Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Österreich keine eigenständigen Katastrophenhilfe-Einheiten, sondern die entsprechenden Mittel werden durch die regulären Rettungsdienste vorgehalten. Der hohe Anteil an ehrenamtlichen Mitarbeitern im Rettungs- und Krankentransportdienst ermöglicht die Mobilisierung ausreichender Personalreserven.
Der Rettungsdienst in Österreich wurde 2002 neu organisiert. Mit dem Sanitätergesetz (SanG) wurde erstmals zwischen Rettungssanitäter und Notfallsanitäter unterschieden. Notfallsanitäter durchlaufen eine umfassendere Ausbildung als Rettungssanitäter und können – einzelne sogenannte Notfallkompetenzen erwerben, wie beispielsweise das Legen eines der peripheren Venenzugangs, die Gabe einiger weniger Notfallmedikamente, sowie die endotracheale Intubation. Diese Tätigkeiten werden explizit als Notfallkompetenzen bezeichnet, weil die Regelkompetenz dem Notarzt vorbehalten ist, ein Notfallsanitäter darf nur invasive Maßnahmen ergreifen, wenn ein Notarzt nicht oder nicht rechtzeitig verfügbar ist, sowie keine weniger invasiven Maßnahmen die Situation des Patienten verbessern können.
Eine Rettungsmannschaft besteht mindestens aus zwei Rettungssanitätern, wobei immer häufiger mindestens ein Besatzungsmitglied die erweiterte Ausbildung zum Notfallsanitäter abgeschlossen hat. Ein Notarztteam am Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) besteht aus einem Notfallsanitäter und einem Notarzt. Des Weiteren gibt es in manchen Teilen Österreichs noch das Notarztwagen (NAW) System. Die Besatzung eines NAW besteht in der Regel aus mindestens einem Notfallsanitäter, einem Rettungssanitäter und einem Notarzt.
Neben dem eigentlichen Rettungsdienst (mit Notärzten) existiert in Österreich der sogenannte Ärztefunkdienst (ÄFD). Mittels der Notrufnummer 141 können damit bundesweit außerhalb der ortsüblichen Ordinationszeiten praktische Ärzte zum Hausbesuch gerufen werden (→ Ärztlicher Notdienst).
In der Bundeshauptstadt Wien ist die Magistratsabteilung 70 (Wiener Berufsrettung) mit der Durchführung des Rettungsdienstes beauftragt, betreibt die Notruf-Leitstelle und führt die Disposition der Rettungsmittel durch. Die Rettungsorganisationen Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariterbund, Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser Hospitaldienst Austria stellen allerdings ein nicht unerhebliches Kontingent an zusätzlichen Rettungs- und Notarztwagen zur Verfügung, welche in das Einsatzleitsystem integriert sind und direkt von der Berufsrettung disponiert werden. Per GPS, Touchscreen-Datenfunk und daran angeschlossenem Navigationssystem kann so jederzeit das nächstgelegene Fahrzeug zum Einsatzort dirigiert werden.
Die oben genannten, unter dem Motto "Vier für Wien" mit der Berufsrettung kooperierenden Organisationen, ergänzen das Versorgungsnetz speziell in den Randbezirken und führen zusammen mehr als ein Viertel[2] aller über die Notrufnummer 144 eingehenden Rettungstransporte durch. Außerdem sind die mehreren hundert Krankentransportwagen der vier Organisationen, welche ohne Ausnahme mit Defibrillator und Vakuummatratze ausgestattet sind, in das First-Responder-System einbezogen und können von der Berufsrettung rund um die Uhr über die Leitstellen der einzelnen Hilfsorganisationen angefordert werden. Einsätze niedriger Priorität werden außerdem auch an zwei private Organisationen weitergegeben.
Der Großteil der Notarzteinsätze wird im Rendezvous-System durch die 13 Notarzteinsatzfahrzeuge der Wiener Berufsrettung durchgeführt. Außerdem stehen im Regelfall rund um die Uhr mindestens vier Notarztwagen der Rettungsorganisationen und der Berufsrettung zu Verfügung. Auch der Rettungshubschrauber C9 ist mit medizinischem Personal der Wiener Berufsrettung besetzt und bei Bedarf können Helikopter aus anderen Bundesländern angefordert werden.
Unter Erster Hilfe versteht man von jedermann durchzuführende Maßnahmen, um menschliches Leben zu retten, bedrohende Gefahren oder Gesundheitsstörungen bis zum Eintreffen professioneller Hilfe (Arzt, Rettungsdienst) abzuwenden oder zu mildern. Dazu gehört insbesondere das Absetzen eines Notrufs, die Absicherung der Unfallstelle und die Betreuung der Verletzten.
Das Österreichische Rote Kreuz (ÖRK) (ZVR-Zahl 432857691) ist die von der Republik Österreich anerkannte nationale Rotkreuz-Gesellschaft Österreichs und damit Teil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung.
Der Dachverband aller (derzeit 186) nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegungen ist die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften.
Das Österreichische Rote Kreuz wurde am 14. März 1880 als Österreichische Gesellschaft vom Rothen Kreuze (ÖGvRK) durch den Zusammenschluss von lokalen Hilfsvereinen gegründet und ist heute die größte Hilfsorganisation des Landes. Anerkannt und rechtlich geschützt wird es vom Staat auf Grund des Rotkreuzgesetzes, das am 1. Februar 2008 in Kraft trat und das Rotkreuzschutzgesetz von 1962 ablöst.
Die erste Form des Österreichischen Roten Kreuzes war der patriotische Hilfsverein, welcher bereits 2 Monate vor der bekannten Schlacht bei Solferino im Jahre 1859 gegründet wurde. Dies wurde von der österreichischen Bevölkerung sehr unterstützt. Allerdings wurde dieser Verein nur für Kriegszwecke gegründet und nach Ende des Krieges wieder aufgelöst. 1864 folgte die neuerlich Gründung des patriotischen Hilfsvereins für den Deutsch-Dänischen Krieg. 4 Jahre später folgte die Umwandlung des patriotischen Hilfsvereins in einen ständigen Verein zur Verbesserung der Heeressanität. 1869 erfolgte die Erweiterung der Hilfsmaßnahmen bei außergewöhnlichen Ereignissen (Katastrophenhilfe)
Durch den Zusammenschluss mehrerer lokaler Hilfsvereine wurde am 14. März 1880 die Österreichische Gesellschaft vom Rothen Kreuze gegründet. Kaiser Franz Joseph I. unterschrieb die Gründungsurkunde und übernahm gemeinsam mit seiner Gattin Sissi die Schirmherrschaft über den neuen Verein.[2]
Während des ersten Weltkrieges wurde wiederum die Versorgung der verwundeten Soldaten zur Hauptaufgabe des ÖRK. Nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich im Jahre 1938 wurde das ÖRK in das Deutsche Rote Kreuz (DRK) eingegliedert. Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges 1945 wurde das ÖRK wieder aus dem DRK ausgegliedert. Diese Maßnahme wurde vom österreichischen Parlament und den alliierten Mächten rasch gebilligt. 1962 wurde die missbräuchliche Verwendung des Zeichens durch den Beschluss des Rotkreuzschutzgesetzes durch das österreichische Parlament untersagt. Auf der Internationalen Rotkreuz-Konferenz in Wien 1965, wurden die unten genannten 7 Grundsätze beschlossen.
1970 folgte die Umbenennung in den aktuellen Namen Österreichisches Rotes Kreuz. Die Österreichische Hilfsaktion "Nachbar in Not" wurde 1992 unter Mitwirkung des ÖRK gegründet. Der Beschluss des ÖRK-Leitbildes durch den Arbeitsausschuss des ÖRK wurde 1994 gefasst.
Das ÖRK gliedert sich in neun Landesverbände der österreichischen Bundesländer. Dies sind unabhängige Vereine und sind dadurch rechtlich eigenständig. Sie sind den Grundsätzen des ÖRK verpflichtet.
Die Organisationsform des Österreichischen Roten Kreuzes ist zum Teil historisch gewachsen; so sind die neun Landesverbände mit eigener Rechtspersönlichkeit und Finanzhoheit ausgestattet, da die meisten Landesverbände bereits vor der Gründung der nationalen Gesellschaft vom Roten Kreuz als freiwillige Hilfsvereine bestanden.
Die Organisationsform der einzelnen Landesverbände, ihrer insgesamt 141 Bezirksstellen und 956 Ortsstellen entspricht jener des Österreichischen Roten Kreuzes. Bezirks- und Ortsstellen bilden regionale bzw. lokale Untergliederungen des Landesverbandes, dessen Organe die Generalversammlung, der Verbandsausschuss, der Arbeitsausschuss und der Präsident sind. Eine Ausnahme bildet hier das Land Tirol, hier ist nicht nur der Landesverband sondern auch jede Bezirksstelle mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit und Finanzhoheit ausgestattet.
Ein Verbandkasten (lt. StVZO, DIN), oder standardsprachlich Verbandskasten, umgangssprachlich auch Erste-Hilfe-Kasten oder Rot-Kreuz-Kasten, ist ein Behältnis mit Verbandmitteln und weiterer Ausrüstung für die Erste Hilfe.
In vielen Staaten existieren gesetzlich geregelte Mindeststandards für das Mitführen von Verbandkästen im Straßenverkehr und das Vorhalten von Erste-Hilfe-Material in Betrieben im Zuge des Arbeitsschutzes. Deshalb sind Verbandkästen in diesen Bereichen auch am weitesten verbreitet. Die Vorschriften können sich hierbei von Land zu Land jedoch mitunter stark unterscheiden (siehe die folgenden Abschnitte für Details).
Mit Verbandkästen können sowohl bewegliche Behältnisse, die meist aus Plastik oder Metall bestehen, gemeint seien, als auch unbewegliche Kästen oder Behälter, die Verbandmaterial enthalten. Damit unbewegliche Verbandkästen von jedem schnell aufgefunden werden können, werden ihre jeweiligen Standorte in der Regel ausreichend groß und leicht erkennbar gekennzeichnet. Das Standardsymbol für einen solchen Erste-Hilfe-Standort ist ein weißes Kreuz auf grünem Grund (vgl. Abb. 1). Es ist in der EG-Richtlinie 92/58/EWG bzw. in der ISO-Norm ISO 3864 definiert.
Verbandkästen enthalten in der Regel nicht nur Verbandmaterial im engeren Sinne (Mullbinden, Wundauflagen, Dreiecktücher, Heftpflaster, etc.), sondern darüber hinaus weiteres Material zur Leistung von Erster Hilfe, wie Beatmungsmasken, Pinzetten, und Einmalhandschuhe. Sinnvollerweise ist oft auch ein Inhaltsverzeichnis und eine Erste-Hilfe-Anleitung für den Laien vorhanden. Diese Ausstattung ist normalerweise für die Erste-Hilfe-Leistung im Alltag ausreichend, in Notfällen verfügt der Rettungsdienst ohnehin über eine noch weitaus umfangreichere Ausrüstung (vgl. Notfallkoffer). In manchen Teilen der Erde, die spezielle Gefahrenpotenziale bergen und wo im Gegensatz zu Europa kein flächendeckender Rettungsdienst gegeben ist, kann jedoch auch die eine oder andere Zusatzausrüstung für die Erste Hilfe von Vorteil sein.
Verbrauchtes Material muss nach der Verwendung entsorgt und ersetzt werden. Ebenso muss aber auch unverbrauchtes Material regelmäßig überprüft werden. Die Sterilmaterialien (Kompressen, Verbandpäckchen und Verbandtuch) in einem Verbandkasten sind mit einem Verfalldatum versehen. Heftpflaster und Wundschnellverband werden mit der Zeit unbrauchbar, da der Klebstoff durch Alterung, begünstigt durch hohe Temperaturen, seine Klebkraft verliert. Ebenso werden die Einmalhandschuhe unter Umständen mit der Zeit porös. Unbrauchbar gewordenes Material muss daher ersetzt werden.
Verbandkästen können auch plombiert sein, um rasch feststellen zu können, ob sie vollständig sind oder Material entnommen wurde. In der Regel ist auch das Datum der letzten Überprüfung auf Gebrauchstauglichkeit durch die zuständige Person vermerkt.
Der korrekte Umgang mit Verbandmaterial sollte in einem Erste-Hilfe-Kurs erlernt und geübt werden. Auf das Führen eines Verbandbuchs wird hingewiesen.
Mit Verbandkästen können sowohl bewegliche Behältnisse, die meist aus Plastik oder Metall bestehen, gemeint seien, als auch unbewegliche Kästen oder Behälter, die Verbandmaterial enthalten. Damit unbewegliche Verbandkästen von jedem schnell aufgefunden werden können, werden ihre jeweiligen Standorte in der Regel ausreichend groß und leicht erkennbar gekennzeichnet. Das Standardsymbol für einen solchen Erste-Hilfe-Standort ist ein weißes Kreuz auf grünem Grund (vgl. Abb. 1). Es ist in der EG-Richtlinie 92/58/EWG bzw. in der ISO-Norm ISO 3864 definiert.
Verbandkästen enthalten in der Regel nicht nur Verbandmaterial im engeren Sinne (Mullbinden, Wundauflagen, Dreiecktücher, Heftpflaster, etc.), sondern darüber hinaus weiteres Material zur Leistung von Erster Hilfe, wie Beatmungsmasken, Pinzetten, und Einmalhandschuhe. Sinnvollerweise ist oft auch ein Inhaltsverzeichnis und eine Erste-Hilfe-Anleitung für den Laien vorhanden. Diese Ausstattung ist normalerweise für die Erste-Hilfe-Leistung im Alltag ausreichend, in Notfällen verfügt der Rettungsdienst ohnehin über eine noch weitaus umfangreichere Ausrüstung (vgl. Notfallkoffer). In manchen Teilen der Erde, die spezielle Gefahrenpotenziale bergen und wo im Gegensatz zu Europa kein flächendeckender Rettungsdienst gegeben ist, kann jedoch auch die eine oder andere Zusatzausrüstung für die Erste Hilfe von Vorteil sein.
Verbrauchtes Material muss nach der Verwendung entsorgt und ersetzt werden. Ebenso muss aber auch unverbrauchtes Material regelmäßig überprüft werden. Die Sterilmaterialien (Kompressen, Verbandpäckchen und Verbandtuch) in einem Verbandkasten sind mit einem Verfalldatum versehen. Heftpflaster und Wundschnellverband werden mit der Zeit unbrauchbar, da der Klebstoff durch Alterung, begünstigt durch hohe Temperaturen, seine Klebkraft verliert. Ebenso werden die Einmalhandschuhe unter Umständen mit der Zeit porös. Unbrauchbar gewordenes Material muss daher ersetzt werden.
Verbandkästen können auch plombiert sein, um rasch feststellen zu können, ob sie vollständig sind oder Material entnommen wurde. In der Regel ist auch das Datum der letzten Überprüfung auf Gebrauchstauglichkeit durch die zuständige Person vermerkt.
Der korrekte Umgang mit Verbandmaterial sollte in einem Erste-Hilfe-Kurs erlernt und geübt werden. Auf das Führen eines Verbandbuchs wird hingewiesen.
Im § 102 Abs. 10 Kraftfahrgesetz (KFG) ist für Kraftfahrzeuge (auch Zweiräder) lediglich
„…Verbandzeug, das zur Wundversorgung geeignet und in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt und gegen Verschmutzung geschützt ist …“ vorgeschrieben. Verbandpäckchen mit dem Aufdruck „Entspricht KFG § 102/10“ sind daher häufig nur sehr knapp bestückt und im Notfall keine große Hilfe. Meist fehlen in diesen Verbandpäckchen einfachste, jedoch sehr wichtige Materialien wie Einmalhandschuhe oder Beatmungshilfen. Schon besser ausgestattet sind Verbandpäckchen nach ÖNORM V 5100 bzw. V 5101.
In Österreich sind Arbeitgeber gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Arbeitnehmern bei Verletzungen oder plötzlichen Erkrankungen angemessen Erste Hilfe geleistet werden kann. Dazu zählt insbesondere das Bereitstellen von geeigneten Mitteln zur Ersten Hilfe in ausreichender Anzahl. Die Mittel müssen laut § 26 ASchG sowie § 39 der Arbeitsstättenverordnung (AStV) in staubdichten Behältern, hygienisch einwandfrei, jederzeit gebrauchsfähig, leicht zugänglich und gut gekennzeichnet sein. In unmittelbarer Nähe hat sich darüber hinaus unter anderem eine Anleitung zur Erste Hilfe-Leistung zu befinden.
Der Mindestinhalt jener Mittel zur Ersten Hilfe Leistung muss laut der für den Arbeitnehmerschutz zuständigen österreichischen Arbeitsinspektion den Vorgaben der ÖNORM Z 1020 entsprechen. Die einschlägigen Vorschriften gelten nicht nur für Arbeitsstätten und Baustellen, sondern aufgrund § 81 der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV) auch für auswärtige Arbeitsstellen.[6]
In der ÖNORM Z 1020 wird zwischen zwei Typen von Verbandkästen unterschieden, die unterschiedlich dimensioniert sind:
Bei mehr als 20 Arbeitnehmern sind entsprechend den Arbeitsbedingungen ausreichend viele und gut erreichbare Verbandkästen zu platzieren.
Die Verbandkästen vom Typ 1 und Typ 2 sind mit dem gleichen Material ausgestattet. Allerdings weist der Verbandkasten nach Typ 2 dadurch, dass er für mehr Arbeitnehmer zugelassen ist, größere Stückzahlen beim Verbrauchsmaterial auf. Details siehe Vergleichstabelle[7]:
| Bezeichnung | Maße/Größe/Sonstiges | Stückzahl Typ 1 | Stückzahl Typ 2 |
|---|---|---|---|
| Dreiecktücher | gemäß ÖNORM K 2122 | 2 | 4 |
| Wundauflage oder Saugkompresse | (10 ±0,5) cm × (10 ±0,5) cm, nicht fasernd, nicht mit der Wunde verklebend, Wundseite erkennbar, einzeln steril und keimdicht verpackt | 6 | 15 |
| Verbandtuch | 40 cm × 60 cm, nicht fasernd, nicht mit der Wunde verklebend, Wundseite erkennbar, einzeln steril und keimdicht verpackt, Mindestsaugkapazität von 100 g Wasser | 1 | 3 |
| Heftpflasterspule | mit Seitenscheiben und Schutzring, quer reißbar, 2,5 cm × 5 m | 1 | 2 |
| Pflasterstrips | 6 cm × 1,9 cm, einzeln staubdicht verpackt | 20 | 40 |
| Pflasterschnellverband | 6 cm × 10 cm, einzeln staubdicht verpackt | 6 | 10 |
| Momentverband mittel | Binde 8 cm × 3 m, mit nicht mit der Wunde verklebendem Wundkissen 8 cm × 10 cm, einzeln steril und keimdicht verpackt | 2 | 4 |
| Momentverband groß | Binde 10 cm × 3 m, mit nicht mit der Wunde verklebendem Wundkissen 10 cm × 10 cm, einzeln steril und keimdicht verpackt | 2 | 4 |
| Elastische Mullbinden | 10 cm × 4 m *), unbeschichtet, einzeln staubdicht verpackt | 2 | 4 |
| Elastische Mullbinden | 8 cm × 4 m *), unbeschichtet, einzeln staubdicht verpackt | 2 | 4 |
| Elastische Mullbinden | 6 cm × 4 m *), unbeschichtet, einzeln staubdicht verpackt | 2 | 4 |
| Fixierbinde (selbsthaftend) | 8 cm × 4 m *) | 1 | 2 |
| Fingerschnellverband | elastisches Band mit Wundkissen 3 cm × 3 m | 2 | 5 |
| Fingerlinge mit Haltebändern | - | 2 | 3 |
| Rettungsdecke | 210 cm × 160 cm, aluminiumbedampft, silber/andersfarbig, Foliendicke 12 µm | 1 | 2 |
| Verbandschere | gemäß ÖNORM K 2121 | 1 | 1 |
| Medizinische Einmalhandschuhe | gemäß ÖNORM EN 455-1, -2 und –3, nahtlos, groß | 6 | 10 |
| Einmalbeatmungsbehelf | - | 1 | 1 |
| Splitterpinzette | 8 cm, Metall, rostfrei **) | 1 | 1 |
| Erste-Hilfe-Anleitung | entsprechend der Lehrmeinung einer anerkannten Rettungsorganisation | 1 | 1 |
| Inhaltsverzeichnis | - | 1 | 1 |
| *): Länge gedehnt, Breite ungedehnt **): Nur für den einmaligen Gebrauch vorgesehen |
~~~~~~~~~~~~~~~~~
*) Quelle: Alle Informationen zum Thema "Verbandkasten" sind diesem Artikel entnommen: http://de.wikipedia.org/wiki/Verbandkasten
Die Textinhalte sind unter der Lizenz „Creative Commons Attribution/Share Alike“ verfügbar; Quelle: Wikipedia®
Artikel: http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6flach
http://de.wikipedia.org/wiki/Notfall, http://de.wikipedia.org/wiki/Notfallrettung , http://de.wikipedia.org/wiki/Erste_Hilfe
http://de.wikipedia.org/wiki/Rettungsdienst, http://de.wikipedia.org/wiki/Österreichisches_Rotes_Kreuz,
Die Bilder unterliegen folgendem Lizenzrecht: http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/de/legalcode
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Rettungswagen/Intensivtransporter ("Jumbo") des österreichischen Roten Kreuzes Graz, Österreich: Ernstl
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Die Gefahr von Mobbing
Mobbing ist eine besondere Form von offener oder (meist) versteckter, subtiler Gewaltanwendung gegen einzelne Personen oder Gruppen, hat als primäres Ziel die soziale Ausgrenzung. Mobbing kommt heute besonders häufig in der Schule und am Arbeitsplatz vor. Es geht hier nicht um die üblichen Konflikte und Streitereien in einer Gruppe, sondern um zielgerichtete Aktionen um missliebige Personen aus der Gruppe zu entfernen.
Was ist sexuelle Gewalt?
Diese geht über sexuelle Belästigung weit hinaus und meint das gewaltsame sexuelle Vorgehen gegen Frauen, Mädchen und Jungen. Wenn eine Person ihre sexuellen
Absichten nicht durch Einwilligung der betroffenen Person erreichen kann, nutzt sie
ihre Machtposition gegenüber dem Opfer (meist Abhängige) aus oder wendet Gewalt
an. Befriedigung sexueller Bedürfnisse steht im Vordergrund der sexuellen Gewalt.