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Welche Symptome zeigen einen Schlaganfall an?
Lähmungserscheinungen und (oder mit) Taubheitsgefühl einzelner Körperteile. Auffällige Sprachstörungen, wobei das Sprechen und der Sinn der Aussage durch Silbenverdrehung oder Wirrwarr der Buchstaben nicht (oder falsch) verstanden werden. Oft hängt dabei auch ein Mundwinkel herab.
Auch Sehstörungen mit plötzlicher Erblindung eines Auges, Einengung des Gesichtsfeldes oder doppeltes Sehen des Bildes weisen deutlich auf einen Schlaganfall hin.
Übergabe der gesponserten T-Shirts an die E-Jugend des TSG Planig

Die E-Jugend-Kicker des TSG Planig schlüpften vor dem Turnier, voller Freude und Siegesmut, zum Aufwärmen in die neuen T-Shirts, die Ihnen ein Mitarbeiter von uns persönlich überreichte. Der Spaß am Spiel stand bei allen Teilnehmern an erster Stelle. Während der Spiele herrschte eine echte Pokalatmosphäre, und es wurde für alle deutlich, welche Begeisterungsfähigkeit hinter dem Sport steckt. Auch für das leibliche Wohl war an diesem Tag bestens gesorgt.
Wichtiger Hinweis für unsere Kunden und Sponsoren
Erhöhte Vorsicht für Kinder mit dem Fahrrad im Straßenverkehr!
Liebe Mütter und Väter, bei schlechten Witterungsver-hältnissen sorgt bitte dafür, dass ihre Kinder auf dem Schulweg, ob nun zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs, deutlich sichtbar bekleidet sind bzw. ein verkehrstaugliches Fahrrad haben, mit ausreichend Licht hinten wie vorne, und dass sie die nötigen Verkehrsregeln für Radfahrer wie auch die Verkehrsordnung für ihren Schulweg kennen und befolgen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen beim Herzinfakt
Die Person muss auf jede mögliche Weise entlastet werden. Man darf den Betroffenen nicht hinlegen, sondern der erhöhte Oberkörper muss bequem gelagert werden. Zur Herzentlastung und besseren Atmung sollten enge Kleidungsstücke, wie Hemd, Gürtel, Krawatte und Ähnliches geöffnet oder gelockert werden. Beruhigen und stehen Sie dem Betroffenen zur Seite, indem Sie jegliche Aufregung und unnötigen Stress vermeiden und ihn auch bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes nicht alleine lassen. Denn es kann auch zu einem Kreislaufstillstand kommen, in diesem Fall muss der Patient wiederbelebt werden.
Als Dankeschön für Ihre Unterstützung empfehlen wir folgende Firmen und Geschäfte in
(Unsere Sponsoren kommen aus: Lauterach, Alberschwende, Klaus, Dornbirn, Bregenz und Lustenau)
PLZ |
Firma |
| 6833 | Feigl Sonnen- und Wetterschutz Bregenzerweg 40a, 6833 Klaus |
| 6850 | joviTech Elektro-Installationen Jovan Jovicic Wallenmahd 23, 6850 Dornbirn, www.jovitech.at |
| 6850 | OK Glasbau GmbH Schwefel 102, 6850 Dornbirn, www.okglas.at |
| 6861 | Wäldergarage Meusburger GmbH Bundesstraße 328, 6861 Alberschwende, www.waeldergarage.at |
| 6890 | Andreas Teissl GmbH Hohenemserstraße 19, 6890 Lustenau, www.andreas-teissl.at |
| 6900 | Violett Friseur Damen/Herren by Patricia Roth Feldweg 9, 6900 Bregenz |
| 6900 | Zoohaus Helbok Weiherstr. 4, 6900 Bregenz, www.helbok.at |
| 6923 | FRISEURSTUDIO KOMMA HAIR Harderstraße 99, 6923 Lauterach, www.kommahair.com |
| 6923 | TISCHLEREI & TROCKENBAU KRITZINGER Weissenbildstr. 14, 6923 Lauterach, www.johann-kritzinger.at |
Bregenz ist die Landeshauptstadt des österreichischen Bundeslandes Vorarlberg und Bezirkshauptstadt des Bezirks Bregenz. Die Stadt hat den bedeutendsten österreichischen Bodenseehafen, ist Eisenbahnknotenpunkt sowie Sport- und Kulturzentrum.
Bekannt sind die Bregenzer Festspiele unter anderem mit dem Spiel auf dem See: Am Bodenseeufer werden jährlich im Sommer auf einer fest verankerten Bühne Opern, Musicals und Operetten aufgeführt. Bei dieser handelt es sich um die größte Freilicht-Festspielbühne der Welt.
Gemessen an ihrer Einwohnerzahl ist Bregenz hinter Dornbirn und Feldkirch nur die drittgrößte Stadt Vorarlbergs, jedoch ist sie aufgrund ihrer geringen Gemeindefläche die drittdichtest besiedelte Gemeinde des Bundeslands. Auch aus diesem Grund besitzt Bregenz mehr Wohnblocks und Hochhäuser als jede andere Stadt in Vorarlberg.
Bregenz liegt am Ostufer des Bodensees. Über einen schmalen Uferstreifen, der sich entlang des östlichsten Bereichs des Bodensees nach Norden erstreckt, grenzt Bregenz an Lindau und damit an Deutschland. Diese Grenze erstreckt sich über wenige hundert Meter im Mündungsbereich der Leiblach (Flussmitte).
Auf den Bregenzer Hausberg Pfänder (1.064 m ü. A.), dessen Südflanke der Gebhardsberg bildet, führt seit 1927 eine Seilbahn, die „Pfänderbahn“.
Bregenz besteht aus zwei Ortsteilen und drei Katastralgemeinden.
Der Ortsteil Bregenz ist eingeteilt in die zwei Katastralgemeinden Bregenz und Rieden (eingemeindet 1919). Innerhalb des Ortes gibt es die Stadtteile Rieden-Vorkloster und Schendlingen, sowie die Rotte Weißenreute.
Außerdem besteht der getrennte Ortsteil Fluh (eingemeindet 1938/1945) an den Abhängen von Pfänder und Gebhardsberg, der eine dritte Katastralgemeinde bildet.
Den Anfang der Seeanlagen machte 1842 ein Seeuferweg.
Mit dem Schiffshafen schritt der Ausbau weiter voran. 1842 wurde damit begonnen und 1890 der Molo fertiggestellt.
Das Bahngelände wurde aufgeschüttet und die 1900 gebaute Uferpromenade durch Führung einer Pipeline Richtung Lochau verlängert.
Urbanistisch wurde damals die Stadt allerdings durch diese Eisenbahnlinie vom Seeufer abgeschnitten. Dies wäre noch durch die in den 1960er Jahren geplante parallele Autobahnführung verstärkt worden. Eine Volksbefragung ergab 1960 zwar eine 90-prozentige Ablehnung der Seeufertrasse, dennoch wurde diese seitens der Bundesregierungen weiter verfolgt. Dagegen erhob sich im Jänner 1969 massiver Unmut der Bregenzer Bevölkerung, der letztlich zur Führung der Autobahn im Pfändertunnel führte.
In der Agglomeration Bregenz wohnen etwa 60.000 Bewohner. Zu diesem zusammenhängenden Siedlungsgebiet gehören neben Bregenz (etwa 27.000) auch Hard (12.000), Lauterach (9.000), Wolfurt (8.000), Kennelbach (2.000) und Lochau-Süd (2.000).
Darüber hinaus bildet Bregenz gemeinsam mit dem angrenzenden Lindau und umliegenden Gemeinden ein einheitliches Siedlungsgebiet von 110.000 bis 120.000 Einwohnern.
Auf unseren Seiten finden Sie allgemeine Informationen zu unserem Informationsplan mit dem Thema „Notfallnummern Österreich“ sowie auch zu allen möglichen Arten von Notfällen.
Da in unserer modernen Welt das tägliche Leben immer vielseitiger und anspruchsvoller wird, sind die kreativen Köpfe des New Style Print Design - Verlages zu dem Entschluss gekommen und haben es sich zur Hauptaufgabe gemacht, dass es einen allgemeinen Informationsplan mit dem Thema „Notfallnummern Österreich“ geben muss mit den wichtigsten zentralen Notfallnummern, der nicht nur mit den gängigsten drei Notrufnummern 112, 133, 144 versehen ist, wie man ihn bisher schon aus Omas Zeiten über dem Telefon kennt.
Dieser sollte in allen öffentlichen Einrichtungen, Firmen, Vereinen usw. ersichtlich aushängen oder griffbereit liegen, z.B. für den Fall, dass Sie Ihre EC-Karte oder Ihr Handy verloren haben, damit Sie diese direkt sperren lassen können; oder wenn eine Person sich schwer verletzt oder Ihr Kind sich vergiftet hat oder Sie dringend einen Urlaubsreisenden per Radio suchen möchten uvm., wird Ihnen dabei unser allgemeiner Informationsplan mit dem Thema „Notfallnummern Österreich“ sofort weiterhelfen.
Nach der sorgfältigen Recherche sind wir als Herausgeber zu der Überzeugung gekommen, dass unser allgemeiner Informationsplan mit dem Thema „Notfallnummern Österreich“ jedem Menschen in den verschiedensten Situationen viel Zeit, unnötigen Ärger oder Stress ersparen und besonders in lebensbedrohlichen Lagen anhand der zutreffenden Notfallnummer das Leben retten kann.
Als Notfall werden im Rettungswesen Fälle benannt, bei denen es zu einer lebensbedrohlichen Störung der Vitalparameter Bewusstsein, Atmung und Kreislauf oder der Funktionskreisläufe Wasser-Elektrolyt-Haushalt, Säure-Basen-Haushalt, Temperaturhaushalt und Stoffwechsel kommt. Ohne sofortige Hilfeleistung sind erhebliche gesundheitliche Schäden oder der Tod des Patienten zu befürchten.
In einem weiteren Sinn fasst man auch psychische Notsituationen wie beispielsweise Selbsttötungsabsichten oder Psychosen sowie Gewalt unter den Notfall-Begriff (siehe auch: Psychiatrische Krise).
Notfälle sind alle Situationen, in denen Gefahr für Leib und Leben des Betroffenen, das heißt des Notfallpatienten, besteht. Im Mittelpunkt der Ersten Hilfe steht dabei die Sicherstellung der Vitalfunktionen (Bewusstsein, Atmung und Kreislauf).
Wichtig ist in Notfällen die gute Zusammenarbeit aller Beteiligten der Rettungskette, Ersthelfer, Rettungsdienst etc., um keine Zeit zu verlieren. Für den Notruf steht in alle Staaten der EU sowie der Schweiz die Notruf-Telefonnummer 112 zur Verfügung, über die man umgehend mit einer Leitstelle des Rettungsdienstes verbunden wird.

Die optimale Versorgung eines von einem medizinischen Notfall betroffenen Menschen lässt sich mit dem Schema der Rettungskette beschreiben, die je nach Darstellung heute aus vier bis sechs Gliedern besteht.
In Österreich ist das Rettungswesen wie die Feuerwehr Gemeindesache und ist in Landesgesetzen geregelt. Anders als bei der Feuerwehr ist, dass die Gemeinden bestehende Rettungsdienst-Organisationen mit der Durchführung des Rettungsdienstes beauftragen und sich nur finanziell beteiligen. Daher sind die Rettungsdienste meist für mehrere Gemeinden zuständig. Bundesweit ist der Rettungsdienst über die Notrufnummer 144, der alpine Notruf unter der Nummer 140 erreichbar. Alle Rettungsdienste sind dabei über die Euronotrufnummer 112 anforderbar.
Neben hauptamtlichen Mitarbeitern werden Zivildiener und zahlreiche ehrenamtliche Mitarbeiter im Rettungs- und Krankentransport eingesetzt.
Die wichtigste Organisation, die in Österreich den Rettungsdienst durchführt, ist das Österreichische Rote Kreuz. Neben diesem gibt es noch lokal verschieden stark vertretene Organisationen, wie den Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs, den Malteser Hospitaldienst Austria, die Johanniter-Unfall-Hilfe und andere. Auch kleinere Vereine wie das Grüne Kreuz können mit den Gemeinden Verträge haben, um den Rettungsdienst durchzuführen. Obwohl es früher in Österreich üblich war, dass die Freiwillige Feuerwehr auch den Rettungsdienst durchführte (siehe auch: Geschichte des Sanitätswesens bei den österreichischen Feuerwehren), ist es heute einmalig in Admont in der Steiermark , dass die Sanitätsversorgung auch heute noch durch die Feuerwehr mit einer Rettungsabteilung durchführt.[1]
Vor allem im ländlichen Raum wird von den Organisationen sowohl der Rettungsdienst als auch der Krankentransport durchgeführt. Vereinzelt wird dort auch das First-Responder-System in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und der Polizei angewandt.
Bei speziellen Teilaufgaben, wie etwa beim Notarztdienst oder der Flugrettung, wird mit anderen Institutionen zusammengearbeitet. Vor allem im ländlichen Bereich werden die Notärzte von lokalen Krankenhäusern gestellt. In der Flugrettung arbeitet das Rote Kreuz mit dem ÖAMTC gemeinsam im Christophorus Flugrettungsverein. Aber auch mit privaten Firmen wird kooperiert (z. B. der Air Rescue Austria Flugrettungs GmbH oder dem Unternehmen SHS Helikopter in Tirol), die die Helikopter mit dem notwendigen Flugpersonal bereitstellen.
Der Österreichische Bergrettungsdienst und die Österreichische Wasserrettung sind eigenständige Organisationen, die fast ausschließlich von ehrenamtlichen Mitarbeitern getragen werden. Die Aufgaben der Wasserrettung werden teilweise aber auch von den lokalen Rettungsorganisationen übernommen.
Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Österreich keine eigenständigen Katastrophenhilfe-Einheiten, sondern die entsprechenden Mittel werden durch die regulären Rettungsdienste vorgehalten. Der hohe Anteil an ehrenamtlichen Mitarbeitern im Rettungs- und Krankentransportdienst ermöglicht die Mobilisierung ausreichender Personalreserven.
Der Rettungsdienst in Österreich wurde 2002 neu organisiert. Mit dem Sanitätergesetz (SanG) wurde erstmals zwischen Rettungssanitäter und Notfallsanitäter unterschieden. Notfallsanitäter durchlaufen eine umfassendere Ausbildung als Rettungssanitäter und können – einzelne sogenannte Notfallkompetenzen erwerben, wie beispielsweise das Legen eines der peripheren Venenzugangs, die Gabe einiger weniger Notfallmedikamente, sowie die endotracheale Intubation. Diese Tätigkeiten werden explizit als Notfallkompetenzen bezeichnet, weil die Regelkompetenz dem Notarzt vorbehalten ist, ein Notfallsanitäter darf nur invasive Maßnahmen ergreifen, wenn ein Notarzt nicht oder nicht rechtzeitig verfügbar ist, sowie keine weniger invasiven Maßnahmen die Situation des Patienten verbessern können.
Eine Rettungsmannschaft besteht mindestens aus zwei Rettungssanitätern, wobei immer häufiger mindestens ein Besatzungsmitglied die erweiterte Ausbildung zum Notfallsanitäter abgeschlossen hat. Ein Notarztteam am Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) besteht aus einem Notfallsanitäter und einem Notarzt. Des Weiteren gibt es in manchen Teilen Österreichs noch das Notarztwagen (NAW) System. Die Besatzung eines NAW besteht in der Regel aus mindestens einem Notfallsanitäter, einem Rettungssanitäter und einem Notarzt.
Neben dem eigentlichen Rettungsdienst (mit Notärzten) existiert in Österreich der sogenannte Ärztefunkdienst (ÄFD). Mittels der Notrufnummer 141 können damit bundesweit außerhalb der ortsüblichen Ordinationszeiten praktische Ärzte zum Hausbesuch gerufen werden (→ Ärztlicher Notdienst).
In der Bundeshauptstadt Wien ist die Magistratsabteilung 70 (Wiener Berufsrettung) mit der Durchführung des Rettungsdienstes beauftragt, betreibt die Notruf-Leitstelle und führt die Disposition der Rettungsmittel durch. Die Rettungsorganisationen Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariterbund, Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser Hospitaldienst Austria stellen allerdings ein nicht unerhebliches Kontingent an zusätzlichen Rettungs- und Notarztwagen zur Verfügung, welche in das Einsatzleitsystem integriert sind und direkt von der Berufsrettung disponiert werden. Per GPS, Touchscreen-Datenfunk und daran angeschlossenem Navigationssystem kann so jederzeit das nächstgelegene Fahrzeug zum Einsatzort dirigiert werden.
Die oben genannten, unter dem Motto "Vier für Wien" mit der Berufsrettung kooperierenden Organisationen, ergänzen das Versorgungsnetz speziell in den Randbezirken und führen zusammen mehr als ein Viertel[2] aller über die Notrufnummer 144 eingehenden Rettungstransporte durch. Außerdem sind die mehreren hundert Krankentransportwagen der vier Organisationen, welche ohne Ausnahme mit Defibrillator und Vakuummatratze ausgestattet sind, in das First-Responder-System einbezogen und können von der Berufsrettung rund um die Uhr über die Leitstellen der einzelnen Hilfsorganisationen angefordert werden. Einsätze niedriger Priorität werden außerdem auch an zwei private Organisationen weitergegeben.
Der Großteil der Notarzteinsätze wird im Rendezvous-System durch die 13 Notarzteinsatzfahrzeuge der Wiener Berufsrettung durchgeführt. Außerdem stehen im Regelfall rund um die Uhr mindestens vier Notarztwagen der Rettungsorganisationen und der Berufsrettung zu Verfügung. Auch der Rettungshubschrauber C9 ist mit medizinischem Personal der Wiener Berufsrettung besetzt und bei Bedarf können Helikopter aus anderen Bundesländern angefordert werden.
Unter Erster Hilfe versteht man von jedermann durchzuführende Maßnahmen, um menschliches Leben zu retten, bedrohende Gefahren oder Gesundheitsstörungen bis zum Eintreffen professioneller Hilfe (Arzt, Rettungsdienst) abzuwenden oder zu mildern. Dazu gehört insbesondere das Absetzen eines Notrufs, die Absicherung der Unfallstelle und die Betreuung der Verletzten.
Das Österreichische Rote Kreuz (ÖRK) (ZVR-Zahl 432857691) ist die von der Republik Österreich anerkannte nationale Rotkreuz-Gesellschaft Österreichs und damit Teil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung.
Der Dachverband aller (derzeit 186) nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegungen ist die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften.
Das Österreichische Rote Kreuz wurde am 14. März 1880 als Österreichische Gesellschaft vom Rothen Kreuze (ÖGvRK) durch den Zusammenschluss von lokalen Hilfsvereinen gegründet und ist heute die größte Hilfsorganisation des Landes. Anerkannt und rechtlich geschützt wird es vom Staat auf Grund des Rotkreuzgesetzes, das am 1. Februar 2008 in Kraft trat und das Rotkreuzschutzgesetz von 1962 ablöst.
Die erste Form des Österreichischen Roten Kreuzes war der patriotische Hilfsverein, welcher bereits 2 Monate vor der bekannten Schlacht bei Solferino im Jahre 1859 gegründet wurde. Dies wurde von der österreichischen Bevölkerung sehr unterstützt. Allerdings wurde dieser Verein nur für Kriegszwecke gegründet und nach Ende des Krieges wieder aufgelöst. 1864 folgte die neuerlich Gründung des patriotischen Hilfsvereins für den Deutsch-Dänischen Krieg. 4 Jahre später folgte die Umwandlung des patriotischen Hilfsvereins in einen ständigen Verein zur Verbesserung der Heeressanität. 1869 erfolgte die Erweiterung der Hilfsmaßnahmen bei außergewöhnlichen Ereignissen (Katastrophenhilfe)
Durch den Zusammenschluss mehrerer lokaler Hilfsvereine wurde am 14. März 1880 die Österreichische Gesellschaft vom Rothen Kreuze gegründet. Kaiser Franz Joseph I. unterschrieb die Gründungsurkunde und übernahm gemeinsam mit seiner Gattin Sissi die Schirmherrschaft über den neuen Verein.[2]
Während des ersten Weltkrieges wurde wiederum die Versorgung der verwundeten Soldaten zur Hauptaufgabe des ÖRK. Nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich im Jahre 1938 wurde das ÖRK in das Deutsche Rote Kreuz (DRK) eingegliedert. Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges 1945 wurde das ÖRK wieder aus dem DRK ausgegliedert. Diese Maßnahme wurde vom österreichischen Parlament und den alliierten Mächten rasch gebilligt. 1962 wurde die missbräuchliche Verwendung des Zeichens durch den Beschluss des Rotkreuzschutzgesetzes durch das österreichische Parlament untersagt. Auf der Internationalen Rotkreuz-Konferenz in Wien 1965, wurden die unten genannten 7 Grundsätze beschlossen.
1970 folgte die Umbenennung in den aktuellen Namen Österreichisches Rotes Kreuz. Die Österreichische Hilfsaktion "Nachbar in Not" wurde 1992 unter Mitwirkung des ÖRK gegründet. Der Beschluss des ÖRK-Leitbildes durch den Arbeitsausschuss des ÖRK wurde 1994 gefasst.
Das ÖRK gliedert sich in neun Landesverbände der österreichischen Bundesländer. Dies sind unabhängige Vereine und sind dadurch rechtlich eigenständig. Sie sind den Grundsätzen des ÖRK verpflichtet.
Die Organisationsform des Österreichischen Roten Kreuzes ist zum Teil historisch gewachsen; so sind die neun Landesverbände mit eigener Rechtspersönlichkeit und Finanzhoheit ausgestattet, da die meisten Landesverbände bereits vor der Gründung der nationalen Gesellschaft vom Roten Kreuz als freiwillige Hilfsvereine bestanden.
Die Organisationsform der einzelnen Landesverbände, ihrer insgesamt 141 Bezirksstellen und 956 Ortsstellen entspricht jener des Österreichischen Roten Kreuzes. Bezirks- und Ortsstellen bilden regionale bzw. lokale Untergliederungen des Landesverbandes, dessen Organe die Generalversammlung, der Verbandsausschuss, der Arbeitsausschuss und der Präsident sind. Eine Ausnahme bildet hier das Land Tirol, hier ist nicht nur der Landesverband sondern auch jede Bezirksstelle mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit und Finanzhoheit ausgestattet.
Ein Verbandkasten (lt. StVZO, DIN), oder standardsprachlich Verbandskasten, umgangssprachlich auch Erste-Hilfe-Kasten oder Rot-Kreuz-Kasten, ist ein Behältnis mit Verbandmitteln und weiterer Ausrüstung für die Erste Hilfe.
In vielen Staaten existieren gesetzlich geregelte Mindeststandards für das Mitführen von Verbandkästen im Straßenverkehr und das Vorhalten von Erste-Hilfe-Material in Betrieben im Zuge des Arbeitsschutzes. Deshalb sind Verbandkästen in diesen Bereichen auch am weitesten verbreitet. Die Vorschriften können sich hierbei von Land zu Land jedoch mitunter stark unterscheiden (siehe die folgenden Abschnitte für Details).
Mit Verbandkästen können sowohl bewegliche Behältnisse, die meist aus Plastik oder Metall bestehen, gemeint seien, als auch unbewegliche Kästen oder Behälter, die Verbandmaterial enthalten. Damit unbewegliche Verbandkästen von jedem schnell aufgefunden werden können, werden ihre jeweiligen Standorte in der Regel ausreichend groß und leicht erkennbar gekennzeichnet. Das Standardsymbol für einen solchen Erste-Hilfe-Standort ist ein weißes Kreuz auf grünem Grund (vgl. Abb. 1). Es ist in der EG-Richtlinie 92/58/EWG bzw. in der ISO-Norm ISO 3864 definiert.
Verbandkästen enthalten in der Regel nicht nur Verbandmaterial im engeren Sinne (Mullbinden, Wundauflagen, Dreiecktücher, Heftpflaster, etc.), sondern darüber hinaus weiteres Material zur Leistung von Erster Hilfe, wie Beatmungsmasken, Pinzetten, und Einmalhandschuhe. Sinnvollerweise ist oft auch ein Inhaltsverzeichnis und eine Erste-Hilfe-Anleitung für den Laien vorhanden. Diese Ausstattung ist normalerweise für die Erste-Hilfe-Leistung im Alltag ausreichend, in Notfällen verfügt der Rettungsdienst ohnehin über eine noch weitaus umfangreichere Ausrüstung (vgl. Notfallkoffer). In manchen Teilen der Erde, die spezielle Gefahrenpotenziale bergen und wo im Gegensatz zu Europa kein flächendeckender Rettungsdienst gegeben ist, kann jedoch auch die eine oder andere Zusatzausrüstung für die Erste Hilfe von Vorteil sein.
Verbrauchtes Material muss nach der Verwendung entsorgt und ersetzt werden. Ebenso muss aber auch unverbrauchtes Material regelmäßig überprüft werden. Die Sterilmaterialien (Kompressen, Verbandpäckchen und Verbandtuch) in einem Verbandkasten sind mit einem Verfalldatum versehen. Heftpflaster und Wundschnellverband werden mit der Zeit unbrauchbar, da der Klebstoff durch Alterung, begünstigt durch hohe Temperaturen, seine Klebkraft verliert. Ebenso werden die Einmalhandschuhe unter Umständen mit der Zeit porös. Unbrauchbar gewordenes Material muss daher ersetzt werden.
Verbandkästen können auch plombiert sein, um rasch feststellen zu können, ob sie vollständig sind oder Material entnommen wurde. In der Regel ist auch das Datum der letzten Überprüfung auf Gebrauchstauglichkeit durch die zuständige Person vermerkt.
Der korrekte Umgang mit Verbandmaterial sollte in einem Erste-Hilfe-Kurs erlernt und geübt werden. Auf das Führen eines Verbandbuchs wird hingewiesen.
Mit Verbandkästen können sowohl bewegliche Behältnisse, die meist aus Plastik oder Metall bestehen, gemeint seien, als auch unbewegliche Kästen oder Behälter, die Verbandmaterial enthalten. Damit unbewegliche Verbandkästen von jedem schnell aufgefunden werden können, werden ihre jeweiligen Standorte in der Regel ausreichend groß und leicht erkennbar gekennzeichnet. Das Standardsymbol für einen solchen Erste-Hilfe-Standort ist ein weißes Kreuz auf grünem Grund (vgl. Abb. 1). Es ist in der EG-Richtlinie 92/58/EWG bzw. in der ISO-Norm ISO 3864 definiert.
Verbandkästen enthalten in der Regel nicht nur Verbandmaterial im engeren Sinne (Mullbinden, Wundauflagen, Dreiecktücher, Heftpflaster, etc.), sondern darüber hinaus weiteres Material zur Leistung von Erster Hilfe, wie Beatmungsmasken, Pinzetten, und Einmalhandschuhe. Sinnvollerweise ist oft auch ein Inhaltsverzeichnis und eine Erste-Hilfe-Anleitung für den Laien vorhanden. Diese Ausstattung ist normalerweise für die Erste-Hilfe-Leistung im Alltag ausreichend, in Notfällen verfügt der Rettungsdienst ohnehin über eine noch weitaus umfangreichere Ausrüstung (vgl. Notfallkoffer). In manchen Teilen der Erde, die spezielle Gefahrenpotenziale bergen und wo im Gegensatz zu Europa kein flächendeckender Rettungsdienst gegeben ist, kann jedoch auch die eine oder andere Zusatzausrüstung für die Erste Hilfe von Vorteil sein.
Verbrauchtes Material muss nach der Verwendung entsorgt und ersetzt werden. Ebenso muss aber auch unverbrauchtes Material regelmäßig überprüft werden. Die Sterilmaterialien (Kompressen, Verbandpäckchen und Verbandtuch) in einem Verbandkasten sind mit einem Verfalldatum versehen. Heftpflaster und Wundschnellverband werden mit der Zeit unbrauchbar, da der Klebstoff durch Alterung, begünstigt durch hohe Temperaturen, seine Klebkraft verliert. Ebenso werden die Einmalhandschuhe unter Umständen mit der Zeit porös. Unbrauchbar gewordenes Material muss daher ersetzt werden.
Verbandkästen können auch plombiert sein, um rasch feststellen zu können, ob sie vollständig sind oder Material entnommen wurde. In der Regel ist auch das Datum der letzten Überprüfung auf Gebrauchstauglichkeit durch die zuständige Person vermerkt.
Der korrekte Umgang mit Verbandmaterial sollte in einem Erste-Hilfe-Kurs erlernt und geübt werden. Auf das Führen eines Verbandbuchs wird hingewiesen.
Im § 102 Abs. 10 Kraftfahrgesetz (KFG) ist für Kraftfahrzeuge (auch Zweiräder) lediglich
„…Verbandzeug, das zur Wundversorgung geeignet und in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt und gegen Verschmutzung geschützt ist …“ vorgeschrieben. Verbandpäckchen mit dem Aufdruck „Entspricht KFG § 102/10“ sind daher häufig nur sehr knapp bestückt und im Notfall keine große Hilfe. Meist fehlen in diesen Verbandpäckchen einfachste, jedoch sehr wichtige Materialien wie Einmalhandschuhe oder Beatmungshilfen. Schon besser ausgestattet sind Verbandpäckchen nach ÖNORM V 5100 bzw. V 5101.
In Österreich sind Arbeitgeber gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Arbeitnehmern bei Verletzungen oder plötzlichen Erkrankungen angemessen Erste Hilfe geleistet werden kann. Dazu zählt insbesondere das Bereitstellen von geeigneten Mitteln zur Ersten Hilfe in ausreichender Anzahl. Die Mittel müssen laut § 26 ASchG sowie § 39 der Arbeitsstättenverordnung (AStV) in staubdichten Behältern, hygienisch einwandfrei, jederzeit gebrauchsfähig, leicht zugänglich und gut gekennzeichnet sein. In unmittelbarer Nähe hat sich darüber hinaus unter anderem eine Anleitung zur Erste Hilfe-Leistung zu befinden.
Der Mindestinhalt jener Mittel zur Ersten Hilfe Leistung muss laut der für den Arbeitnehmerschutz zuständigen österreichischen Arbeitsinspektion den Vorgaben der ÖNORM Z 1020 entsprechen. Die einschlägigen Vorschriften gelten nicht nur für Arbeitsstätten und Baustellen, sondern aufgrund § 81 der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV) auch für auswärtige Arbeitsstellen.[6]
In der ÖNORM Z 1020 wird zwischen zwei Typen von Verbandkästen unterschieden, die unterschiedlich dimensioniert sind:
Bei mehr als 20 Arbeitnehmern sind entsprechend den Arbeitsbedingungen ausreichend viele und gut erreichbare Verbandkästen zu platzieren.
Die Verbandkästen vom Typ 1 und Typ 2 sind mit dem gleichen Material ausgestattet. Allerdings weist der Verbandkasten nach Typ 2 dadurch, dass er für mehr Arbeitnehmer zugelassen ist, größere Stückzahlen beim Verbrauchsmaterial auf. Details siehe Vergleichstabelle[7]:
| Bezeichnung | Maße/Größe/Sonstiges | Stückzahl Typ 1 | Stückzahl Typ 2 |
|---|---|---|---|
| Dreiecktücher | gemäß ÖNORM K 2122 | 2 | 4 |
| Wundauflage oder Saugkompresse | (10 ±0,5) cm × (10 ±0,5) cm, nicht fasernd, nicht mit der Wunde verklebend, Wundseite erkennbar, einzeln steril und keimdicht verpackt | 6 | 15 |
| Verbandtuch | 40 cm × 60 cm, nicht fasernd, nicht mit der Wunde verklebend, Wundseite erkennbar, einzeln steril und keimdicht verpackt, Mindestsaugkapazität von 100 g Wasser | 1 | 3 |
| Heftpflasterspule | mit Seitenscheiben und Schutzring, quer reißbar, 2,5 cm × 5 m | 1 | 2 |
| Pflasterstrips | 6 cm × 1,9 cm, einzeln staubdicht verpackt | 20 | 40 |
| Pflasterschnellverband | 6 cm × 10 cm, einzeln staubdicht verpackt | 6 | 10 |
| Momentverband mittel | Binde 8 cm × 3 m, mit nicht mit der Wunde verklebendem Wundkissen 8 cm × 10 cm, einzeln steril und keimdicht verpackt | 2 | 4 |
| Momentverband groß | Binde 10 cm × 3 m, mit nicht mit der Wunde verklebendem Wundkissen 10 cm × 10 cm, einzeln steril und keimdicht verpackt | 2 | 4 |
| Elastische Mullbinden | 10 cm × 4 m *), unbeschichtet, einzeln staubdicht verpackt | 2 | 4 |
| Elastische Mullbinden | 8 cm × 4 m *), unbeschichtet, einzeln staubdicht verpackt | 2 | 4 |
| Elastische Mullbinden | 6 cm × 4 m *), unbeschichtet, einzeln staubdicht verpackt | 2 | 4 |
| Fixierbinde (selbsthaftend) | 8 cm × 4 m *) | 1 | 2 |
| Fingerschnellverband | elastisches Band mit Wundkissen 3 cm × 3 m | 2 | 5 |
| Fingerlinge mit Haltebändern | - | 2 | 3 |
| Rettungsdecke | 210 cm × 160 cm, aluminiumbedampft, silber/andersfarbig, Foliendicke 12 µm | 1 | 2 |
| Verbandschere | gemäß ÖNORM K 2121 | 1 | 1 |
| Medizinische Einmalhandschuhe | gemäß ÖNORM EN 455-1, -2 und –3, nahtlos, groß | 6 | 10 |
| Einmalbeatmungsbehelf | - | 1 | 1 |
| Splitterpinzette | 8 cm, Metall, rostfrei **) | 1 | 1 |
| Erste-Hilfe-Anleitung | entsprechend der Lehrmeinung einer anerkannten Rettungsorganisation | 1 | 1 |
| Inhaltsverzeichnis | - | 1 | 1 |
| *): Länge gedehnt, Breite ungedehnt **): Nur für den einmaligen Gebrauch vorgesehen |
~~~~~~~~~~~~~~~~~
*) Quelle: Alle Informationen zum Thema "Verbandkasten" sind diesem Artikel entnommen: http://de.wikipedia.org/wiki/Verbandkasten
Die Textinhalte sind unter der Lizenz „Creative Commons Attribution/Share Alike“ verfügbar; Quelle: Wikipedia®
Artikel: http://de.wikipedia.org/wiki/Bregenz
http://de.wikipedia.org/wiki/Notfall, http://de.wikipedia.org/wiki/Notfallrettung , http://de.wikipedia.org/wiki/Erste_Hilfe
http://de.wikipedia.org/wiki/Rettungsdienst, http://de.wikipedia.org/wiki/Österreichisches_Rotes_Kreuz,
Die Bilder unterliegen folgendem Lizenzrecht: http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/de/legalcode
Bild-Urheber: Rettungsdienst: Jansenj , Versorgung Notfallpatienten , Schema ,
Rettungswagen/Intensivtransporter ("Jumbo") des österreichischen Roten Kreuzes Graz, Österreich: Ernstl
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Tel.: +49 (0) 5221 1729634

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Die Gefahr von Mobbing
Mobbing ist eine besondere Form von offener oder (meist) versteckter, subtiler Gewaltanwendung gegen einzelne Personen oder Gruppen, hat als primäres Ziel die soziale Ausgrenzung. Mobbing kommt heute besonders häufig in der Schule und am Arbeitsplatz vor. Es geht hier nicht um die üblichen Konflikte und Streitereien in einer Gruppe, sondern um zielgerichtete Aktionen um missliebige Personen aus der Gruppe zu entfernen.
Was ist sexuelle Gewalt?
Diese geht über sexuelle Belästigung weit hinaus und meint das gewaltsame sexuelle Vorgehen gegen Frauen, Mädchen und Jungen. Wenn eine Person ihre sexuellen
Absichten nicht durch Einwilligung der betroffenen Person erreichen kann, nutzt sie
ihre Machtposition gegenüber dem Opfer (meist Abhängige) aus oder wendet Gewalt
an. Befriedigung sexueller Bedürfnisse steht im Vordergrund der sexuellen Gewalt.